Schlagwort: Sozialversicherung

Steuertipps für Schüler und Studenten

Die Ferien nutzen viele Schüler und Studenten, um sich mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Handelt es sich dabei um eine kurzfristige Beschäftigung, ist der Job unabhängig von der Höhe des Verdienstes komplett sozialabgabenfrei. Welche steuerlichen Klippen Schüler und Studenten bei ihrem Ferienjob umschiffen müssen, lesen Sie in unserem Steuertipp für Schüler und Studenten.


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Der Nutzen der Betriebsrente wird unterschätzt

Das Thema ist allgegenwärtig: Kaum ein Arbeitnehmer zweifelt heute noch daran, dass er für seinen Ruhestand auch selbst vorsorgen muss. Umso erstaunlicher, dass eines der interessantesten Altersversorgungsmodelle – die betriebliche Altersversorgung – noch immer relativ wenig bekannt und verbreitet ist.
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Betriebliche Altersvorsorge: Wenig Information vom Arbeitgeber

45 Prozent der erwerbstätigen Bundesbürger beklagen, von ihrem Arbeitgeber keine Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu bekommen. Vor allem Berufstätige mit einem Nettoverdienst zwischen 1.000 und 2.000 Euro im Monat gehen häufig leer aus: 54 Prozent berichten, von den eigenen Personalverantwortlichen über keinerlei betriebliche Altersvorsorgemodelle informiert worden zu sein.


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Rentenanspruch für Berufsanfänger: Kleiner Beitrag – große Sicherheit

Ein wichtiger Hinweis für alle jungen Leute, die jetzt ins Berufsleben starten: Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind Berufsanfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
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Wie wird das Einkommen angerechnet?

Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, die bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs berücksichtigt werden.
Hierzu zählen laut Agentur für Arbeit die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit, selbstständig oder nicht selbstständig, Arbeitslosengeld oder Krankengeld als Entgeltersatzleistungen, Einnahmen aus Vermietung, Zins– und Kapitalerträge sowie Unterhaltsleistungen und Kindergeld sowie Renten und Steuererstattungen.

Von diesem Einkommen werden jedoch erst einmal die darauf anfallenden Steuern abgezogen. Hierzu gehören: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und die Kapitalertragssteuer sowie Pflichtbeiträge von sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und freiwillig Krankenversicherten.
Auch Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, können vom Einkommen abgezogen werden. Weitere private Versicherungen können mit 30 Euro anteilig abgesetzt werden, bei Minderjährigen in voller Höhe. Es gibt noch weitere Regelungen zum Abzug von Versicherungsbeiträgen. Näheres erfährt man beispielsweise von einem Bearbeiter im Jobcenter oder aus der Broschüre der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.

Weiterhin werden vom Einkommen abgerechnet: Riester-Beiträge und Werbungskosten.
Außerdem wird pauschal ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen. Darüber hinaus sind anrechnungsfrei: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 Euro bis 800 Euro: 20 Prozent. Vom Bruttoeinkommen von 800,01 Euro bis 1.200 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei.
In unserem Hartz IV-Rechner werden diese Freibeträge berücksichtigt. So können Sie bereits im Voraus ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen ungefähr angerechnet wird, um Ihren Hartz IV-Bedarf zu ermitteln.

Wird auch eine Weiterbildung in der Kurzarbeit gefördert?

Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur für den Chef die kompletten Sozialversicherungsbeiträge von Anfang der Kurzarbeit an übernehmen. Das gilt befristet bis Ende 2010. Ohne Weiterbildung zahlt die Arbeitsagentur zu Beginn 50 Prozent der Sozialabgaben und erst den vollen Satz ab dem siebten Monat der Kurzarbeit.
Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert. So kann sich der „Leerlauf“ für den Chef und seine Angestellten sogar lohnen. Der Kurzarbeiter hat in einer konjunkturellen Flaute Zeit, sich weiterzubilden und der Chef bekommt finanzielle Mittel, um seinen Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, was in auftragsstarken Phasen zeitlich oft nicht möglich ist.

Wie wird der Arbeitgeber von der Arbeitsagentur unterstützt?

Der Chef erhält von der Arbeitsagentur 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn er einen oder mehrere seiner Angestellten in Kurzarbeit beschäftigt.
Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit 50 Prozent der Sozialabgaben für den Arbeitgeber. Ab dem siebten Monat erstatten die Agenturen für Arbeit die Sozialabgaben komplett. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur die kompletten Sozialversicherungsbeiträge sogar von Anfang an übernehmen.
Das gilt befristet bis Ende 2010. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.

Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.


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Für die lieben Kleinen – Das Kindergeld

Kindergeld kann im Prinzip jeder bekommen, der Kinder hat. Aber ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Der Anspruch auf Kindergeld ist zeitlich befristet. Er kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Das Kind darf allerdings nicht zu viel eigenes Geld verdienen. Familien mit geringem Einkommen können hingegen einen Anspruch auf den Kinderzuschlag zum Kindergeld haben.

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