Für die lieben Kleinen – Das Kindergeld

Wie lange besteht Anspruch auf Kindergeld?

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Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, erhalten Sie in jedem Fall Kindergeld.
Darüber hinaus besteht der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen etwa, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert. Seit 2007 ist die maximale Altersgrenze zum Kindergeldbezug für Kinder in Ausbildung stufenweise gesenkt worden:
Für Kinder, die bis 1981 geboren sind, gibt es Kindergeld noch bis zum 27. Lebensjahr. Für Kinder, die bis 1982 geboren sind, bis zum 26. Lebensjahr und für Kinder, die ab 1983 geboren sind, gibt es Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.
Hat das Kind einen Zivildienst oder Grundwehrdienst abgeleistet, verlängert sich die mögliche Bezugszeit um die entsprechende Zeit des abgeleisteten Dienstes.
Ist Ihr Kind bis 21 Jahre alt und arbeitsuchend gemeldet, haben Sie ebenfalls noch Anspruch auf Kindergeld. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, solange es kein Einkommen über dem Grenzbetrag von 8.004 Euro  bezieht (bis Ende 2009: 7.680 Euro).

Bei einem Kind, das wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und kein Einkommen über dem Grenzbetrag hat, besteht Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Wenn das Kind schon selbst verdient
Für Kinder, die noch keine 18 Jahre alt sind, erhalten die Eltern Kindergeld, auch wenn die Kinder schon selbst verdienen. Für volljährige Kinder in Ausbildung mit eigenem Einkommen gibt es einen Maximalbetrag, den sie verdienen dürfen: den so genannten Grenzbetrag.

Dieser liegt derzeit bei 8.004 Euro pro Jahr. Wenn das Einkommen des Kindes über diesem Grenzbetrag liegt, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Vom Einkommen können allerdings noch die Beiträge zur Sozialversicherung oder Werbungskosten in Höhe von mindestens 920 Euro abgezogen werden. Ob Ihr Kind zuviel verdient, können Sie ganz einfach mit diesem Kindergeldrechner ermitteln.

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