Schlagwort: Konjunkturpaket

Für die lieben Kleinen – Das Kindergeld

Kindergeld kann im Prinzip jeder bekommen, der Kinder hat. Aber ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Der Anspruch auf Kindergeld ist zeitlich befristet. Er kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Das Kind darf allerdings nicht zu viel eigenes Geld verdienen. Familien mit geringem Einkommen können hingegen einen Anspruch auf den Kinderzuschlag zum Kindergeld haben.

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Wer hatte Anspruch auf den Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket 2009?

Dieser Bonus war Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung. Der Kinderbonus wurde automatisch von der zuständigen Familienkasse an alle kindergeldberechtigten Eltern gezahlt werden. Die Überweisung erfolgt einmalig mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Frühjahr 2009.

Wichtig für Steuerzahler: Der Bonus soll bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Das betrifft aber nur die Steuerzahler, bei denen die Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergibt, dass eine Ersparnis durch Kinderfreibeträge günstiger ist als der Bezug des Kindergeldes.

Was ist der Kinderbonus im Rahmen des Konjunkturpakets II?

Dieser Bonus war Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung. Der Kinderbonus wurde automatisch von der zuständigen Familienkasse an alle kindergeldberechtigten Eltern gezahlt. Die Überweisung erfolgte einmalig mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Frühjahr 2009. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder anderen Sozialleistungen sollte der Kinderbonus nicht als Einkommen angerechnet werden.
Allerdings soll der Bonus bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Das betrifft aber nur die Steuerzahler, bei denen die Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergibt, dass eine Ersparnis durch Kinderfreibeträge günstiger ist als der Bezug des Kindergeldes.

Sind die Regelsätze immer gleich hoch?

Nein. Für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gibt es unterschiedliche Regelsätze. Der Regelsatz des ALG II wird jährlich an die Entwicklung der Renten angepasst – sofern sich diese entwickeln. Die so genannte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts beträgt seit Januar 2011 genau 359 zuzüglich 5 Euro. Eine Nachbesserung, die die Berechnung verkompliziert: Der Regelsatz von dem der Bedarf für minderjährige Partner und Kinder berechnet wird, beträgt weiterhin 359 Euro.

Den vollen Regelsatz (100 Prozent plus 5 Euro) bekommen erwerbsfähige Hilfsbedürftige, wenn sie alleinstehend, alleinerziehend oder mit einem minderjährigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Lebt der Antragsteller mit einem volljährigen Partner zusammen, stehen ihm noch 90 Prozent der Regelleistung zu. Ist der Partner ebenfalls ALG II berechtigt, hat auch er Anspruch auf 90 Prozent des Regelsatzes.

Einem minderjährigen Partner würden ebenso wie Kindern von 14 bis 24 Jahren 80 Prozent des Regelsatzes 8287 Euro) zustehen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II ist der Prozentsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahren im Juli 2009 auf 70 Prozent des vollen Regelsatzes (251 Euro) angehoben worden. Kindern unter 6 Jahren steht weiterhin ein Regelsatz von 60 Prozent zu (215 Euro).

Bundesregierung: Konjunkturpakete kommen gut an

Laut einer Befragung des Meinungsforschungsinstitut Forsa bewerten 95 Prozent der Befragten die Investitionen in Gebäuden von Kitas, Schulen und Hochschulen als sinnvoll. Für 90 Prozent sind die Investitionen in die städtische Infrastruktur besonders hilfreich.

Aber auch andere Maßnahmen der Bundesregierung werden mehrheitlich positiv gesehen. Die Förderung neuer und umweltfreundlicher Antriebe für Autos und Bahnen befürworten 87 Prozent der Befragten. Ebenfalls 87 Prozent sehen die bessere Wärmedämmung von Wohnungen und Gebäuden positiv. Für mehr als drei Viertel der Befragten sind der Ausbau und die Erneuerung von Straßen, Schienen und Wasserstraßen sinnvoll.

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wird von einer Mehrheit von 73 Prozent befürwortet.

Zur Zeit der Befragung wurde gerade das Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate verlängert. Am 20. Mai hat die Bundesregierung eine nochmalige Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate beschlossen.
Die Bevölkerung bewertet die Konjunkturpakete der Bundesregierung überwiegend positiv. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die Investitionen in die Bildung und die städtische Infrastruktur gut angelegtes Geld.
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