Schlagwort: Anspruch

Eine Haftpflichtversicherung kann doppelt schützen

Immer wieder sorgen in Deutschland brutale Gewaltverbrechen für Schlagzeilen: Meist jugendliche Täter schlagen grundlos auf ihre Opfer ein und verletzen sie bisweilen schwer.
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Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf günstige Haustür

Ein Hartz-IV-Empfänger mit einem selbstbewohnten Haus verlangte vom Jobcenter die Erstattung für die Kosten einer neuen, hochwertigen Haustür, da die alte irreparable war. Das aufgerufene Gericht entschied, dass zwar grundsätzlich ein Erstattungsanspruch besteht, aber als Ersatz die preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750 Euro ausreichend.
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Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Wer in seinem Haushalt anfallende Reparaturen, Wartungs- und Renovierungsarbeiten von Handwerksbetrieben ausführen lässt, kann dafür einen Steuernachlass erhalten. Begünstigt sind z.B. Schornsteinfegergebühren, Heizungswartungen, Elektro- und Sanitärreparaturen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, aber auch Modernisierungsmaßnahmen wie der Austausch von  Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Neueindeckung des Daches.
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Urteil zu Bahnverspätungen und verpasstem Anschlussflug bei Rail & Fly Tickets

Mit Urteil vom 28.10.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. Xa  ZR 46/10), dass ein Reiseveranstalter, der eine Reise mit einem „Rail & Fly-Ticket“ anbietet, für die Zusatzkosten eines verpassten Fluges aufkommen, wenn der Grund für die verspätete Ankunft am Flughafen eine Bahnverspätung ist .
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Rentenanspruch für Berufsanfänger: Kleiner Beitrag – große Sicherheit

Ein wichtiger Hinweis für alle jungen Leute, die jetzt ins Berufsleben starten: Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind Berufsanfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
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Bekomme ich auch ALG II für meine Miete?

Die Wohnkosten werden übernommen, sofern ihre Höhe angemessen ist. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen.
Sollte der Empfänger der Leistung das Geld nicht eindeutig zur Zahlung seiner Miete verwenden, kann das Jobcenter die Wohnkosten auch direkt an den Vermieter, bzw. den Energieversorger überweisen.
Wer umziehen will, muss seinen Sachbearbeiter darüber unbedingt vor dem Umzug in Kenntnis setzen. Ansonsten werden Kosten, die zu hoch sind, nicht übernommen.
Tipp: Wer ALG II bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld. Wird der Antrag auf ALG II allerdings abgelehnt, kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Da dieses rückwirkend zum Monatsanfang gezahlt wird, sollte man möglichst schnell nach der Ablehnung des ALG II-Antrags einen Antrag auf Wohngeld stellen.