Wer in seinem Haushalt anfallende Reparaturen, Wartungs- und Renovierungsarbeiten von Handwerksbetrieben ausführen lässt, kann dafür einen Steuernachlass erhalten. Begünstigt sind z.B. Schornsteinfegergebühren, Heizungswartungen, Elektro- und Sanitärreparaturen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, aber auch Modernisierungsmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Neueindeckung des Daches.
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Schlagwort: Barzahlung
Handwerkerrechnung nur bei Überweisung absetzbar
Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann nicht gewährt werden, wenn die Zahlung in bar erfolgte. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Summe auf dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weg begleicht, nämlich durch Überweisung. Nur so ist die Gefahr der Schwarzarbeit wirksam einzudämmen. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 14/08)
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Fitnessstudio: Fristlose Kündigung des Vertrages bei verweigerter Barzahlung möglich
Eine Frau schloss mit einem Fitnessstudio einen Mitgliedsvertrag über 24 Monate ab. Weder im Vertrag noch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen befanden sich Regelungen, die eine Barzahlung ausschließen.
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