Schlagwort: Barzahlung

Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Wer in seinem Haushalt anfallende Reparaturen, Wartungs- und Renovierungsarbeiten von Handwerksbetrieben ausführen lässt, kann dafür einen Steuernachlass erhalten. Begünstigt sind z.B. Schornsteinfegergebühren, Heizungswartungen, Elektro- und Sanitärreparaturen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, aber auch Modernisierungsmaßnahmen wie der Austausch von  Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Neueindeckung des Daches.
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Handwerkerrechnung nur bei Überweisung absetzbar

Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann nicht gewährt werden, wenn die Zahlung in bar erfolgte. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Summe auf dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weg begleicht, nämlich durch Überweisung. Nur so ist die Gefahr der Schwarzarbeit wirksam einzudämmen. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 14/08)
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