Schlagwort: Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Wer in seinem Haushalt anfallende Reparaturen, Wartungs- und Renovierungsarbeiten von Handwerksbetrieben ausführen lässt, kann dafür einen Steuernachlass erhalten. Begünstigt sind z.B. Schornsteinfegergebühren, Heizungswartungen, Elektro- und Sanitärreparaturen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, aber auch Modernisierungsmaßnahmen wie der Austausch von  Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Neueindeckung des Daches.
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Bundesrechnungshof empfiehlt Abschaffung der Steuerermäßigung auf Handwerkerleistungen

Die Möglichkeit, mit Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt die Steuerschuld zu mindern, belastet die öffentlichen Kassen zunehmend. 2008 minderte diese Steuerermäßigung das Einkommensteueraufkommen um eine Milliarde Euro. Für das Jahr 2010 schätzt das Bundesfinanzministerium die Mindereinnahmen auf über vier Milliarden Euro.
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Handwerkerrechnung nur bei Überweisung absetzbar

Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann nicht gewährt werden, wenn die Zahlung in bar erfolgte. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Summe auf dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weg begleicht, nämlich durch Überweisung. Nur so ist die Gefahr der Schwarzarbeit wirksam einzudämmen. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 14/08)
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Steuerbonus möglich – Finanzämter informieren über Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und Dienste in und ums eigene Heim

Am Donnerstag, 1. April 2010 bieten die rheinland-pfälzischen Finanzämter mit ihrer Info-Hotline einen Tag rund um das Thema „Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sowie haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen“ an. Unterstützt werden sie dabei von der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
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