Schlagwort: Finanzamt

Aufwendungen für Studium keine Werbungskosten

Im Streitfall studierte die Klägerin an einer Fachhochschule Betriebswirtschaft. Hierfür fielen im Streitjahr 2007 Studien- und Prüfungsgebühren von circa 10.500 Euro an. Während des Studiums absolvierte die Klägerin Pflichtpraktika, für die sie eine geringe Vergütung erhielt.
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Rechtlich sicher im Familienunternehmen arbeiten

Die Ehefrau kümmert sich um die Buchhaltung, der Sohn sorgt dafür, dass die Computer laufen: Viele Betriebe in Deutschland sind mehr oder weniger Familienangelegenheit. Vor allem Unternehmer im Handwerk kommen oftmals nicht ohne die Mitarbeit ihrer Angehörigen aus.
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Bundesrechnungshof empfiehlt Abschaffung der Steuerermäßigung auf Handwerkerleistungen

Die Möglichkeit, mit Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt die Steuerschuld zu mindern, belastet die öffentlichen Kassen zunehmend. 2008 minderte diese Steuerermäßigung das Einkommensteueraufkommen um eine Milliarde Euro. Für das Jahr 2010 schätzt das Bundesfinanzministerium die Mindereinnahmen auf über vier Milliarden Euro.
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Versand der Jahressteuerbescheinigungen beginnt in Kürze

Trotz Abgeltungsteuer bereiten Kapitalerträge weiterhin viel Arbeit bei der Einkommenssteuererklärung. Ein wichtiges Dokument zur Vervollständigung derselben ist die Jahressteuerbescheinigung. Versenden die Geldinstitute die benötigte Unterlage nicht automatisch, müssen die Betroffenen dies beantragen.
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Steuererklärung: Belege für das Finanzamt

Steuererklärung 2009: Belege für das Finanzamt Ob für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – Steuerzahler müssen ihre Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Welche Belege Sie für Ihre Steuererklärung 2010 benötigen erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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Steuer: Sanierung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt

Immer wieder versuchen Immobilieneigentümer, größere bauliche Maßnahmen an ihrem Grundstück steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen, um Steuerzahlern entgegen zu kommen, denen durch Krankheit und andere Unglücksfälle zwangsläufig größere Aufwendungen entstanden sind als vergleichbaren Bürgern.
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