Der „Ernst des Lebens“ beginnt meist nicht nur mit der Lehre oder dem Studium sondern auch mit Papierkram: Versicherungen muss der Auszubildende oder Student teilweise selbst abschließen, welche, das lesen Sie hier.
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Schlagwort: Pflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung kann doppelt schützen
Immer wieder sorgen in Deutschland brutale Gewaltverbrechen für Schlagzeilen: Meist jugendliche Täter schlagen grundlos auf ihre Opfer ein und verletzen sie bisweilen schwer.
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Privatauto verleihen: Beim Schaden hört die Freundschaft oft auf
„Kannst Du mir Dein Auto leihen?“ Die wenigsten schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn ein Unfall passiert, kann das die Freundschaft stark belasten – weil plötzlich Kosten anfallen, an die keiner vorher gedacht hat.
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Ab März: Neues Versicherungsjahr für Kleinkrafträder
Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr.
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Gut zu wissen: Infos zum ersten eigenen Auto
Auch wenn sie häufig jeden Euro zweimal umdrehen müssen, um sich ihr erstes eigenes Auto leisten zu können, sollten gerade junge Fahranfänger nicht am falschen Ende sparen. â€Der Kaufpreis ist nur ein Kriterium von vielen, das es bei der Entscheidung für oder gegen einen fahrbaren Untersatz zu bedenken giltâ€, warnen die erfahrenen ERGO-Experten.
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Als Student auf die richtigen Versicherungen achten
Im Oktober beginnen an den Universitäten wieder die Wintersemester. Das Studentenleben bringt für die Erstsemester zwar viele neue Erfahrungen mit sich, aber neben Freiheit und Unabhängigkeit muss auch der Versicherungsschutz für die â€wilden Jahre†bedacht werden. Manches ist Pflicht, anderes Kür.
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Wie wird das Einkommen angerechnet?
Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, die bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs berücksichtigt werden.
Hierzu zählen laut Agentur für Arbeit die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit, selbstständig oder nicht selbstständig, Arbeitslosengeld oder Krankengeld als Entgeltersatzleistungen, Einnahmen aus Vermietung, Zins– und Kapitalerträge sowie Unterhaltsleistungen und Kindergeld sowie Renten und Steuererstattungen.
Von diesem Einkommen werden jedoch erst einmal die darauf anfallenden Steuern abgezogen. Hierzu gehören: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und die Kapitalertragssteuer sowie Pflichtbeiträge von sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und freiwillig Krankenversicherten.
Auch Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, können vom Einkommen abgezogen werden. Weitere private Versicherungen können mit 30 Euro anteilig abgesetzt werden, bei Minderjährigen in voller Höhe. Es gibt noch weitere Regelungen zum Abzug von Versicherungsbeiträgen. Näheres erfährt man beispielsweise von einem Bearbeiter im Jobcenter oder aus der Broschüre der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.
Weiterhin werden vom Einkommen abgerechnet: Riester-Beiträge und Werbungskosten.
Außerdem wird pauschal ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen. Darüber hinaus sind anrechnungsfrei: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 Euro bis 800 Euro: 20 Prozent. Vom Bruttoeinkommen von 800,01 Euro bis 1.200 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei.
In unserem Hartz IV-Rechner werden diese Freibeträge berücksichtigt. So können Sie bereits im Voraus ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen ungefähr angerechnet wird, um Ihren Hartz IV-Bedarf zu ermitteln.
Pflichtversicherung
Im Pflichtversicherungsgesetz ist geregelt, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland für sich, den Fahrer und den Eigentümer des Fahrzeugs eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt.