Schlagwort: ARGE

Was bedeutet Mehrbedarf?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben ein Antragsteller oder eine Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf. Bei Schwangerschaft oder Behinderung oder für Alleinerziehende von Minderjährigen kann auf den jeweiligen Regelsatz ein prozentualer Mehrbedarf ausgezahlt werden. Auch die Kosten für eine aus gesundheitlichen Gründen notwendige kostenaufwändige Ernährung können als Mehrbedarf anerkannt und übernommen werden. Mehr zur genauen Höhe des Mehrbedarfs lesen Sie in der entsprechenden Frage in unserer Übersicht zum Arbeitslosengeld II.

Wie stelle ich bei Kurzarbeit einen Antrag auf Hartz IV?

Den Antrag auf ALG II sollte man möglichst schnell nach Eintritt des Bedarfs – beispielsweise Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld oder beim Sinken des Einkommens wegen Kurzarbeit – stellen. Gezahlt wird erst ab Antragstellung, d.h. für alle Werktage, die vor dem Antrag liegen, gibt es keine Leistung.
Um jedoch einem Verlust vorzubeugen, kann man den Antrag auch erst formlos schriftlich, persönlich oder telefonisch stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind dann nachzureichen. Die Stelle, in der Sie ihren Antrag abgeben können, finden Sie über die Seite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie auch den Antrag unter der Rubrik
„Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II“

Der Antrag gilt automatisch auch für Ihren Partner und weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren. Alle im Haushalt lebenden Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben (außer dem Partner), müssen einen eigenen Antrag stellen.

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, die bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs berücksichtigt werden.
Hierzu zählen laut Agentur für Arbeit die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit, selbstständig oder nicht selbstständig, Arbeitslosengeld oder Krankengeld als Entgeltersatzleistungen, Einnahmen aus Vermietung, Zins– und Kapitalerträge sowie Unterhaltsleistungen und Kindergeld sowie Renten und Steuererstattungen.

Von diesem Einkommen werden jedoch erst einmal die darauf anfallenden Steuern abgezogen. Hierzu gehören: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und die Kapitalertragssteuer sowie Pflichtbeiträge von sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und freiwillig Krankenversicherten.
Auch Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, können vom Einkommen abgezogen werden. Weitere private Versicherungen können mit 30 Euro anteilig abgesetzt werden, bei Minderjährigen in voller Höhe. Es gibt noch weitere Regelungen zum Abzug von Versicherungsbeiträgen. Näheres erfährt man beispielsweise von einem Bearbeiter im Jobcenter oder aus der Broschüre der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.

Weiterhin werden vom Einkommen abgerechnet: Riester-Beiträge und Werbungskosten.
Außerdem wird pauschal ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen. Darüber hinaus sind anrechnungsfrei: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 Euro bis 800 Euro: 20 Prozent. Vom Bruttoeinkommen von 800,01 Euro bis 1.200 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei.
In unserem Hartz IV-Rechner werden diese Freibeträge berücksichtigt. So können Sie bereits im Voraus ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen ungefähr angerechnet wird, um Ihren Hartz IV-Bedarf zu ermitteln.

Wann kann ich während der Kurzarbeit ALG II beantragen?

Einen Antrag auf ALG II können Sie jederzeit stellen, wenn Sie weniger zum Leben haben, als den ALG II Regelsatz. Dann haben Sie prinzipiell einen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV. Allerdings werden die Einkommen und auch das Vermögen aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, um einen Bedarf festzustellen.
ALG II können Sie nicht nur als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug beantragen, sondern auch, wenn Sie (wenig) Arbeitslosengeld beziehen oder für ein geringes Gehalt – auch während der Kurzarbeit – arbeiten.
In jedem Fall sollten Sie einen Antrag stellen, wenn Sie in einem Hartz IV-Rechner ermitteln, dass Sie einen Anspruch haben. Dieses Ergebnis ist zwar keine Garantie auf tatsächliche Zahlung der Leistung, gibt Ihnen aber einen guten Anhaltspunkt, Ihren Anspruch realistisch einzuschätzen.
Einen Hartz IV Rechner finden Sie zum Beispiel hier.

Kann ich mein Arbeitslosengeld durch andere Leistungen aufstocken?

Wer nur Anspruch auf ein geringes Arbeitslosengeld hat, weil er in der vorhergehenden Beschäftigung nur ein niedriges Gehalt bezogen hat, hat möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV – auf Arbeitslosengeld II. Der Träger für Grundsicherung der Arbeitsagentur (ARGE oder kommunaler Träger) wird prüfen, ob Sie einen zusätzlichen Anspruch auf ALG II zur Grundsicherung haben.

Ob Sie einen Anspruch auf ALG II haben, können Sie auch mit diesem Hartz IV Rechner im Voraus ermitteln. Das Ergebnis des Rechners kann allerdings nur ein Orientierungswert sein. Den genauen Anspruch ermittelt die Behörde.