Schlagwort: Freibetrag

Steuerliche Freibeträge der Kinder nutzen

Steuern und Sozialabgaben können vor allem mittlere und höhere Einkommen erheblich belasten. Für Familien mit Kindern lohnt es sich zu prüfen, Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken, um Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen. So kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden, denn Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Allerdings haben die Eltern dann nicht mehr ohne Weiteres Zugriff auf das an die Kinder verschenkte Kapital und dessen Erträge.
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Ab Juli 2010: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner

Pfändungsschutzkonto: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner Gute Nachricht für alle Schuldner: Ab dem 1. Juli 2010 kann man bei seiner Bank das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, umwandeln lassen. Welche Auswirkungen die Reform des Kontopfändungsschutzes für Verbraucher bringt, erfahren Sie in unserem aktuellen Finanztipp.


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Wie wird das Einkommen angerechnet?

Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, die bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs berücksichtigt werden.
Hierzu zählen laut Agentur für Arbeit die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit, selbstständig oder nicht selbstständig, Arbeitslosengeld oder Krankengeld als Entgeltersatzleistungen, Einnahmen aus Vermietung, Zins– und Kapitalerträge sowie Unterhaltsleistungen und Kindergeld sowie Renten und Steuererstattungen.

Von diesem Einkommen werden jedoch erst einmal die darauf anfallenden Steuern abgezogen. Hierzu gehören: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und die Kapitalertragssteuer sowie Pflichtbeiträge von sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und freiwillig Krankenversicherten.
Auch Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, können vom Einkommen abgezogen werden. Weitere private Versicherungen können mit 30 Euro anteilig abgesetzt werden, bei Minderjährigen in voller Höhe. Es gibt noch weitere Regelungen zum Abzug von Versicherungsbeiträgen. Näheres erfährt man beispielsweise von einem Bearbeiter im Jobcenter oder aus der Broschüre der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.

Weiterhin werden vom Einkommen abgerechnet: Riester-Beiträge und Werbungskosten.
Außerdem wird pauschal ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen. Darüber hinaus sind anrechnungsfrei: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 Euro bis 800 Euro: 20 Prozent. Vom Bruttoeinkommen von 800,01 Euro bis 1.200 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei.
In unserem Hartz IV-Rechner werden diese Freibeträge berücksichtigt. So können Sie bereits im Voraus ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen ungefähr angerechnet wird, um Ihren Hartz IV-Bedarf zu ermitteln.

Lohnsteuerkarte: Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen!

 Lohnsteuerkarte: Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen! Zum letzten Mal erhalten Steuerzahler eine Lohnsteuerkarte aus Pappe. Ab dem nächsten Jahr sparen die Gemeinden mit dem neuen elektronischen „ElsterLohn II“-Verfahren Millionen Euro an Versandkosten. Bevor man jetzt seine Lohnsteuerkarte 2010 bei seinem Arbeitgeber abgibt, sollte man prüfen ob ein Eintrag von Freibeträgen möglich ist. Bis Ende November kann man auch noch die Freibeträge für das laufende Jahr eintragen. Wie das funktioniert, zeigt Ihnen unser Text.

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Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der dem Steuerpflichtigen zusteht, wenn er vor dem Jahr, für das sein zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird, bereits sein 64. Lebensjahr vollendet hat. Der Freibetrag führt so zu einer Verringerung der Steuerlast.
Laut Alterseinkünftegesetz verringert sich dieser Entlastungsbetrag seit 2005 jährlich. Für 2008 betrug der Altersentlastungsbetrag 35,2 Prozent des Arbeitslohns und der positiven Einkünfte, maximal 1.672 Euro. Für 2009 liegt der Altersentlastungsbeitrag bei 33,6 Prozent, bzw. maximal 1.596 Euro.

Abgeltungssteuer

Grundsätzlich müssen Erträge aus Kapitalvermögen versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hierzu die Abgeltungssteuer: Wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro jährlich überschritten, ist eine Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig.
Die anfallende Steuer wird von der kontoführenden Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt übermittelt, wenn die Anlagesumme über dem Freibetrag liegt oder der Sparer keinen Freistellungsauftrag gestellt hat.

Was bedeutet die Abgeltungssteuer?

Grundsätzlich müssen Erträge aus Kapitalvermögen versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hierbei die Abgeltungssteuer: Wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro jährlich überschritten, ist eine Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig.
Die anfallende Steuer wird von der kontoführenden Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt übermittelt, wenn die Anlagesumme über dem Freibetrag liegt oder der Sparer keinen Freistellungsauftrag gestellt hat.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Im Jahr 2009 steigt der Kinderfreibetrag für jedes Kind von bisher 3.648 Euro auf 3.864 Euro. Mit dem pauschalen BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.160 Euro) ergeben sich dann für zusammen veranlagte Eltern Freibeträge in Höhe von 6.024 Euro anstatt bisher 5.808 Euro. Für getrennt Veranlagte und allein Erziehende gilt die Hälfte.