Schlagwort: Antrag

Wie stelle ich bei Kurzarbeit einen Antrag auf Hartz IV?

Den Antrag auf ALG II sollte man möglichst schnell nach Eintritt des Bedarfs – beispielsweise Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld oder beim Sinken des Einkommens wegen Kurzarbeit – stellen. Gezahlt wird erst ab Antragstellung, d.h. für alle Werktage, die vor dem Antrag liegen, gibt es keine Leistung.
Um jedoch einem Verlust vorzubeugen, kann man den Antrag auch erst formlos schriftlich, persönlich oder telefonisch stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind dann nachzureichen. Die Stelle, in der Sie ihren Antrag abgeben können, finden Sie über die Seite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie auch den Antrag unter der Rubrik
„Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II“

Der Antrag gilt automatisch auch für Ihren Partner und weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren. Alle im Haushalt lebenden Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben (außer dem Partner), müssen einen eigenen Antrag stellen.

Wann kann der Chef auf Kurzarbeit umstellen?

Bei einem Verdienstausfall von mehr als zehn Prozent für einen Angestellten können die Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt. Arbeitgeber können bis dahin wählen, welche der beiden Regelungen sie in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss feststehen, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist und die volle Arbeitszeit wieder aufgenommen werden kann. Kurzarbeit kann befristet bis 2010 auch für Leiharbeiter beantragt werden.

Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.


Weiterlesen »

Für die lieben Kleinen – Das Kindergeld

Kindergeld kann im Prinzip jeder bekommen, der Kinder hat. Aber ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Der Anspruch auf Kindergeld ist zeitlich befristet. Er kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Das Kind darf allerdings nicht zu viel eigenes Geld verdienen. Familien mit geringem Einkommen können hingegen einen Anspruch auf den Kinderzuschlag zum Kindergeld haben.

Weiterlesen »

Beihilfe in der Krankenversicherung

Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden. Kosten, die über die Beihilfe hinausgehen, trägt der Versicherte selbst.

Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten zu unterschiedlichen Prozentsätzen, auch unterschiedlich nach Bundesland. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.

Versicherungsbeginn

Der Beginn einer Versicherung kann an drei verschiedenen Merkmalen festgehalten werden: man unterscheidet den formellen, den materiellen und den technischen Versicherungsbeginn.
Der formelle Beginn einer Versicherung ist der offizielle Vertragsabschluss, also die Annahme des Antrags durch die Versicherung. Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem die Versicherung im Schadensfall eine Leistung zahlt. Der technische Beginn einer Versicherung ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer seinen Beitrag leistet.

Beitrag private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherer berechnen ihre Beitragssätze völlig anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier geht es nicht um das Gehalt der Versicherten, sondern um das Erkrankungsrisiko der Betreffenden. Hierzu muss der Interessent einen Antrag bei der privaten Krankenversicherung seiner Wahl stellen. Diese entscheidet dann, ob sie den Neukunden annimmt und vor allem zu welchen Bedingungen.
Ausgehend von Risikoprofil, Alter und Geschlecht des Aspiranten, errechnet die Versicherung den möglichen Beitragssatz. Entscheidend sind zudem die Leistungswünsche des Neukunden wie Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl oder die Übernahme aller Zahnbehandlungen. Die Liste der möglichen Leistungen ist lang und somit auch die Bandbreite der Tarife. Bei der privaten Krankenversicherung zahlen wie bei der gesetzlichen Versicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge. Allerdings übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge zur privaten Versicherung nur bis zu einem maximalen Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.

Seit 2009 gibt es den so genannten Basistarif in der PKV. Er richtet sich vor allem an ältere Versicherte, die einen preiswerten Tarif benötigen. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter des Versicherten sowie der Vorversicherungszeit. Jedoch unabhängig vom Gesundheitszustand. Der Basistarif darf für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.
In diesem Tarif aufgefangen werden sollen auch diejenigen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder nie versichert waren und aus beruflichen Gründen der PKV zuzuordnen sind.