Schlagwort: Schwangerschaft

Prävention gegen den besorgniserregenden Umgang mit Alkohol in der Gesellschaft

Anlässlich des von der Stiftung Kindergesundheit und der Deutschen Kinderhilfe veranstalteten wissenschaftlichen Symposiums „Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“ referierten und diskutierten namhafte Experten über den Umgang mit Alkohol in der Gesellschaft, insbesondere über den besorgniserregenden Anstieg des Koma-Saufens bei den Jüngsten sowie den unverantwortlichen Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft. Ferner wurden epidemiologische, medizinische und psychologische Aspekte des Problems und Maßnahmen zur Prävention von Alkoholmissbrauch im Jugendalter dargestellt.
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Aktion gegen Alkohol in der Schwangerschaft

Jede zweite Frau trinkt in der Schwangerschaft – 3.000 behinderte Kinder kommen jedes Jahr in Deutschland zur Welt
Zusammen mit der „Stiftung für das behinderte Kind“ setzt sich deshalb Pernod Ricard Deutschland gegen „Alkohol in der Schwangerschaft – Fetales Alkohol Syndrom“ ein und unterstützt die Aufklärungsarbeit der Berliner Charité mit einer nationalen Mediakampagne „Mein Kind will keinen Alkohol!“
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Was bedeutet Mehrbedarf?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben ein Antragsteller oder eine Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf. Bei Schwangerschaft oder Behinderung oder für Alleinerziehende von Minderjährigen kann auf den jeweiligen Regelsatz ein prozentualer Mehrbedarf ausgezahlt werden. Auch die Kosten für eine aus gesundheitlichen Gründen notwendige kostenaufwändige Ernährung können als Mehrbedarf anerkannt und übernommen werden. Mehr zur genauen Höhe des Mehrbedarfs lesen Sie in der entsprechenden Frage in unserer Übersicht zum Arbeitslosengeld II.

Schwangere sollten sich nur im Notfall gegen Schweinegrippe impfen

Eine Schwangere muss wegen der Schweinegrippe nicht in Panik verfallen. „Sie soll weiterleben wie bisher und darauf achten, sich immer gründlich die Hände zu waschen“, rät Dr. med. Michael Wojcinski, Sprecher der „AG Impfen in der Gynäkologie“ des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V.
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Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Zum Wohl von Mutter und Kind

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Zum Wohl von Mutter und Kind Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. Alle wichtigen Details zum Mutterschutzgesetz und den Anspruch auf Mutterschaftsgeld erfahren Sie hier.

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Welche Leistungen bekommt meine Familie?

So wie der Antragsteller selbst, bekommen auch die Familienmitglieder, bzw. die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach Hartz IV – sofern Bedürftigkeit vorliegt. Der Antrag für eine Bedarfsgemeinschaft gilt für Kinder unter 25 Jahren und für den Partner des Antragstellers oder der Antragstellerin. Alle anderen müssen einen eigenen Antrag stellen.

Es gilt ein fester Regelsatz, zurzeit sind das 359 Euro, plus 5 Euro (Stand: 2011): 100 Prozent davon erhält ein Alleinstehender, 90 Prozent sind es jeweils für den Antragsteller und seinen Partner. Der „Zuschlag“ von 5 Euro steht allerdings nur Volljährigen zu.

Bei einem minderjährigen Partner und Kindern zwischen 14 und 25 Jahren beträgt der Regelsatz 80 Prozent, bei Kindern unter sechs Jahren sind es 60 Prozent. Und seit Juli 2009 erhalten Kinder von sechs bis 13 Jahren einen Regelsatz von 70 Prozent. Alleinerziehende haben – ja nach Zahl und Alter der Kinder – einen Anspruch auf Mehrbedarf. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, haben alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ebenfalls Anspruch auf einen Mehrbedarf, z.B. wegen Behinderung oder wegen Schwangerschaft.

Rückerstattung der Kosten für Antibabypille für junge Frauen

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für die vom Arzt verschriebene Antibabypille bei Mädchen und jungen Frauen bis zum 20. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag muss jedoch die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro in der Apotheke geleistet werden. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres müssen junge Frauen die ärztlich verordnete Antibabypille komplett selbst bezahlen. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des diesjährigen Tags der Apotheke aufmerksam, der am 18. Juni unter dem Motto „Von klein auf in besten Händen“ steht und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen thematisiert.
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