Schlagwort: Bedarf

Welche Rechte haben Mieter beim Eigentümerwechsel?

Ein formeller Brief des Vermieters ist für die meisten Mieter beunruhigend – ist darin dann auch noch von Umwandlung in Wohnungseigentum oder Eigentümerwechsel die Rede, bekommen es viele mit der Angst zu tun. Aber: Für Mieter besteht in solchen Fällen kein Grund zur Panik! Sie sind vom Gesetzgeber vor Willkür gut geschützt.
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Bekomme ich auch ALG II für meine Miete?

Die Wohnkosten werden übernommen, sofern ihre Höhe angemessen ist. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen.
Sollte der Empfänger der Leistung das Geld nicht eindeutig zur Zahlung seiner Miete verwenden, kann das Jobcenter die Wohnkosten auch direkt an den Vermieter, bzw. den Energieversorger überweisen.
Wer umziehen will, muss seinen Sachbearbeiter darüber unbedingt vor dem Umzug in Kenntnis setzen. Ansonsten werden Kosten, die zu hoch sind, nicht übernommen.
Tipp: Wer ALG II bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld. Wird der Antrag auf ALG II allerdings abgelehnt, kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Da dieses rückwirkend zum Monatsanfang gezahlt wird, sollte man möglichst schnell nach der Ablehnung des ALG II-Antrags einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Wann kann ich während der Kurzarbeit ALG II beantragen?

Einen Antrag auf ALG II können Sie jederzeit stellen, wenn Sie weniger zum Leben haben, als den ALG II Regelsatz. Dann haben Sie prinzipiell einen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV. Allerdings werden die Einkommen und auch das Vermögen aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, um einen Bedarf festzustellen.
ALG II können Sie nicht nur als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug beantragen, sondern auch, wenn Sie (wenig) Arbeitslosengeld beziehen oder für ein geringes Gehalt – auch während der Kurzarbeit – arbeiten.
In jedem Fall sollten Sie einen Antrag stellen, wenn Sie in einem Hartz IV-Rechner ermitteln, dass Sie einen Anspruch haben. Dieses Ergebnis ist zwar keine Garantie auf tatsächliche Zahlung der Leistung, gibt Ihnen aber einen guten Anhaltspunkt, Ihren Anspruch realistisch einzuschätzen.
Einen Hartz IV Rechner finden Sie zum Beispiel hier.

Wem steht Arbeitslosengeld II zu?

Alle erwerbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen von 15 bis 65 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt, lebt. Bei einer Bedarfsgemeinschaft werden das Einkommen und das Vermögen aller Haushaltsangehörigen mit einbezogen, um den ALG II-Bedarf zu berechnen.
Ein Anspruch auf ALG II kann ebenfalls bestehen, wenn man noch Arbeitslosenhilfe bezieht, diese aber unter dem errechneten Bedarf liegt. So kann das Arbeitslosengeld durch ALG II aufgestockt werden.
Für Arbeitslose unter 55 Jahren beträgt die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld maximal zwölf Monate. Danach haben sie möglicherweise einen Anspruch auf ALG II. Auch Geringverdiener, deren Gehalt unter dem errechneten Bedarf liegt, können Anspruch auf ALG II als Grundsicherung zum Lebensunterhalt haben. Das kann auch auf Arbeitnehmer zutreffen, die wegen einer Kurzarbeit weniger verdienen.

Muss ich Kurzarbeit akzeptieren, wenn mein Chef das verlangt?

Nein. Die bevorstehende Kurzarbeit muss mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden. Die Maßnahme bedarf der Zustimmung.
Ausnahmen sind jedoch: Der Arbeitnehmer muss Kurzarbeit auch gegen seinen Willen leisten, wenn dies in seinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag so vereinbart wurde. Auch wenn der Betriebsrat die Kurzarbeit gemeinsam mit der Firmenleitung abspricht, ist die Regelung verpflichtend. Trifft all dies nicht zu, kann der Arbeitnehmer die Kurzarbeit auch ablehnen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Doch wie überbrückt man die Zeit bis zur eigentlichen Rente, wenn man schon früh nicht mehr arbeiten kann? Von staatlicher Seite ist nicht viel zu erwarten, seit die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer zweistufigen Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde. Was zu beachten ist, wenn man sich privat gegen Berufsunfähigkeit absichern will, lesen Sie hier.

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