Ein formeller Brief des Vermieters ist für die meisten Mieter beunruhigend â ist darin dann auch noch von Umwandlung in Wohnungseigentum oder Eigentümerwechsel die Rede, bekommen es viele mit der Angst zu tun. Aber: Für Mieter besteht in solchen Fällen kein Grund zur Panik! Sie sind vom Gesetzgeber vor Willkür gut geschützt.
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Schlagwort: Mieterhöhung
ARAG: Typengutachten reicht für Begründung einer Mieterhöhung aus
Unter Vorlage eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangte eine Vermieterin von der Mietpartei eine Mieterhöhung. Das Gutachten bezog sich nicht unmittelbar auf die Wohnung der beklagten Mieterin, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen (Typengutachten).
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Recht und Steuern: Eigentümer wollte Gutachten zur Mieterhöhung umlegen
Ein großer Teil des Streits zwischen Eigentümern und Mietern dreht sich um die Frage der Nebenkosten. Die Interessen der Parteien weichen naturgemäß deutlich voneinander ab. Während die Eigentümer die ihnen entstandenen Ausgaben für eine Immobilie weitgehend umlegen wollen, ordnen die Mieter vieles davon dem Verantwortungsbereich des Eigentümers zu. Ein Gutachten zur geplanten Mieterhöhung gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in der Regel nicht zu den vom Mieter zu tragenden Nebenkosten. So entschied es ein Gericht am Beispiel einer konkreten juristischen Auseinandersetzung.
(Landgericht Mainz, Aktenzeichen 3 T 16/04)
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