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Abstrakte Verweisung

In der Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet man den Begriff abstrakte Verweisung. Hierbei hat der Versicherer das Recht, den Versicherten in einen anderen Beruf zu verweisen, wenn der Versicherte zu dieser Tätigkeit gesundheitlich noch in der Lage ist. Wichtig ist deshalb der Passus „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Dann verzichtet die Versicherung darauf, vom Versicherten eine andere als seine erlernte Tätigkeit zu verlangen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Doch wie überbrückt man die Zeit bis zur eigentlichen Rente, wenn man schon früh nicht mehr arbeiten kann? Von staatlicher Seite ist nicht viel zu erwarten, seit die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer zweistufigen Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde. Was zu beachten ist, wenn man sich privat gegen Berufsunfähigkeit absichern will, lesen Sie hier.

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Was bedeutet Verweisungsrecht und „abstrakte Verweisung“?

Falls sich die Versicherungsgesellschaft ein Verweisungsrecht vorbehält, muss sich der Versicherte bei Berufsunfähigkeit zunächst auf eine andere, zumutbare Tätigkeit ausweichen, sofern sich dabei soziale Stellung und Einkommenssituation nicht spürbar verschlechtern. Dabei liegt das Arbeitsplatzrisiko beim Versicherten, es spielt also keine Rolle, ob Sie im „Verweisungsberuf“ überhaupt eine Stelle bekommen. Achten sie bei Vertragsabschluss darauf, dass die Versicherung auf ein Verweisungsrecht verzichtet.

Was bedeutet abstrakte Verweisung?

Bei der abstrakten Verweisung hat der Versicherer das Recht, im Falle einer Berufsunfähigkeit die Rente zu verweigern. Die Begründung: Ein Kfz-Meister, der durch einen Unfall einen Arm verloren hat, könnte ja noch als Pförtner arbeiten. Ob man tatsächlich eine Anstellung findet, ist für den Versicherer unerheblich. Bei einer Verweisung ist es nur wichtig, dass in dem „Verweisungsberuf“ theoretisch gearbeitet werden könnte. Aus dem Grund sollte der Versicherer ausdrücklich auf dieses Recht verzichten.