Schlagwort: Berufsunfähigkeit

Der Nutzen der Betriebsrente wird unterschätzt

Das Thema ist allgegenwärtig: Kaum ein Arbeitnehmer zweifelt heute noch daran, dass er für seinen Ruhestand auch selbst vorsorgen muss. Umso erstaunlicher, dass eines der interessantesten Altersversorgungsmodelle – die betriebliche Altersversorgung – noch immer relativ wenig bekannt und verbreitet ist.
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Angst der Deutschen vor schwerer Krankheit steigt

Die Gothaer Lebensversicherung AG hat eine neue Studie zum Thema „Dread Disease“ in Auftrag gegeben, die jetzt veröffentlicht wird. Die durch das Marktforschungsunternehmen Psychonomics im Herbst 2010 vorgenommene Untersuchung zeigt, dass bei vielen Menschen große Verunsicherung bei Altersvorsorge und staatlichen Renten existiert.
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Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Ob Lehrer, Verwaltungsbeamte, Polizei, Justiz, Vollzugsdienst oder Zoll: Wenn Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten sie darauf achten, dass der Vertrag eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt tummeln sich zahlreiche Versicherer, die eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit anbieten. Weniger als zehn Versicherer davon bieten aber eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte an. Diese entscheidet im Ernstfall darüber, ob der Versicherer leisten muss oder die Zahlung verweigern kann.
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Finanzkraft bei Berufsunfähigkeit sichern

Die Notwendigkeit einer Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit scheint wie das Rufen im Walde zu verhallen. Obwohl die Gesundheit das höchste Gut ist und die eigene Arbeitskraft in der Regel das Haupteinkommen verantwortet, schützt sich gerade einmal nur jeder zehnte Arbeitnehmer gegen das Risiko Berufsunfähigkeit.
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Zahlt die Versicherung auch, wenn ich nicht voll berufsunfähig werde?

Bei den meisten Versicherern haben Sie einen vollen Rentenanspruch, wenn Sie zu 50% berufsunfähig sind.
Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die so genannte Staffelrente. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.

Wie hoch muss die Rente sein?

Die Höhe der Rente sollte bei Vertragsabschluss so gewählt werden, dass die Versorgungslücke, die durch Wegfall des Gehalts entsteht, ausgeglichen ist. Bedenken Sie auch, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht ihre Altersrente ersetzt, und Sie trotzt Berufsunfähigkeit weiterhin für Ihre private Altersvorsorge Geld beiseite legen sollten.

Was bedeutet Pauschal- und Staffelrente?

Bei der Pauschalregel wird ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit der volle Rentenbetrag ausgezahlt. Liegt der Grad der Berufsunfähigkeit darunter, bekommt man nichts.
Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die Staffelregel. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.
Der Nachteil der Staffelrente: Der Kunde muss jede Verschlechterung seines Gesundheitszustands nachweisen und jede Rentenerhöhung neu beantragen. Dabei kommt es oft zu Streitigkeiten mit der Versicherung, die Pauschalregelung hat sich daher in der Praxis als die besser Variante bewährt.

Wann zahlt die Versicherung?

Einige Anbieter zahlen erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit der Versicherung gemeldet wurde. Verbraucherfreundliche Versicherungen zahlen bereits ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt wurde.
Verbraucherfreundliche Versicherungen leisten, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate anhält. Es gibt aber auch Anbieter, die eine Berufsunfähigkeit erst anerkennen, wenn sie von einem Arzt für mindestens drei Jahre prognostiziert wird.
In der Regel wird die volle Rente bezahlt, wenn der Versicherte zu 50% berufsunfähig ist.