In der Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet man den Begriff abstrakte Verweisung. Hierbei hat der Versicherer das Recht, den Versicherten in einen anderen Beruf zu verweisen, wenn der Versicherte zu dieser Tätigkeit gesundheitlich noch in der Lage ist. Wichtig ist deshalb der Passus „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Dann verzichtet die Versicherung darauf, vom Versicherten eine andere als seine erlernte Tätigkeit zu verlangen.