Blumen zum Muttertag: Das zeigt Wertschätzung und ist eine schöne Dankesgeste für geleistete Arbeit. Doch auf die farbenprächtigen Blüten folgt mitunter der graue Alltag.
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Schlagwort: Beruf
Tag der Rückengesundheit: Beschwerden nehmen wieder zu
Heute jährt sich zum zehnten Mal der Tag der Rückengesundheit, und Rückenbeschwerden sind nach wie vor die Ursache für jeden zehnten Krankschreibungstag in Deutschland.
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Gesetzliche Unfallversicherung startet Berufsschulaktion zum Risikobewusstsein im Alltag
In der Berufsschulaktion der gesetzlichen Unfallversicherung geht es 2010 um das Risikobewusstsein junger Berufseinsteiger. Mit einem Film und anderen Unterrichtsmaterialien soll ihre Aufmerksamkeit für Gefährdungen im Arbeitsalltag geschärft werden.
Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht Hinweise zur Praxiswertermittlung
Die Bundessteuerberaterkammer veröffentlichte gestern (15. Juli 2010) ihre Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis. Es werden dabei sowohl die Besonderheiten des Berufsstandes als auch die verschiedenen Bewertungsanlässe berücksichtigt.
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Beihilfe in der Krankenversicherung
Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden. Kosten, die über die Beihilfe hinausgehen, trägt der Versicherte selbst.
Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten zu unterschiedlichen Prozentsätzen, auch unterschiedlich nach Bundesland. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.
Beihilfeberechtigung
Wer beihilfeberechtigt ist, erhält von seinem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten in der privaten Krankenversicherung. Beihilfeberechtigt sind unter anderem Beamte, Richter und Berufssoldaten. Auch Familienangehörige und Witwen oder Witwer dieser Berechtigten erhalten die Beihilfe.
Beamte in der Krankenversicherung
Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht direkt an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden.
Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass eine berufstätige Person aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit zumindest zeitweise nicht ausüben kann. Der Versicherte darf allerdings auch keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Eine Arbeitsunfähigkeit muss umgehend der Krankenversicherung gemeldet werden, weil ggf. ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit kann man auch über eine Zusatzversicherung absichern.
Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann nur in Zusammenhang mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden. Dies können beispielsweise Risikolebens-, Kapital-Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung sein.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann man mit verschiedenen Versicherungen kombinieren, beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung. In Kombination mit einer weiteren Versicherung sind die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung günstiger als bei einer separat abgeschlossenen Versicherung.
Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person aus medizinischer Sicht zu mindestens 50 Prozent erwerbsunfähig ist.
In diesem Fall erhält der Versicherte Zahlungen von seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.