Die Bundessteuerberaterkammer veröffentlichte gestern (15. Juli 2010) ihre Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis. Es werden dabei sowohl die Besonderheiten des Berufsstandes als auch die verschiedenen Bewertungsanlässe berücksichtigt.
Die Hinweise beziehen sich in erster Linie auf das Umsatzverfahren als ein vereinfachtes Preisfindungsverfahren. Ob dieses Verfahren oder eine umfassende betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung durchgeführt wird hängt von der genauen Zielsetzung des Anwenders und dem konkreten Bewertungsanlass ab. In beiden Fällen gilt: Je sorgfältiger die Analyse, desto genauer ist der ermittelte Geldbetrag.
Bei einer Steuerberaterpraxis sind unter anderem die zwei folgenden Parameter zu berücksichtigen: Zum einen die Personenbezogenheit der Leistungserbringung, da sie den Praxiswert beeinflusst, zum anderen die berufsrechtlichen Besonderheiten der Verschwiegenheitspflicht.
Die Hinweise geben Anregungen für im Einzelfall zu findende Lösungen und unterstützen so die Praxisarbeit.
Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)