Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass eine berufstätige Person aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit zumindest zeitweise nicht ausüben kann. Der Versicherte darf allerdings auch keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Eine Arbeitsunfähigkeit muss umgehend der Krankenversicherung gemeldet werden, weil ggf. ein Anspruch auf Krankengeld besteht.