Schlagwort: Versorgung

Verband der Ersatzkassen: Zahnärztliche Versorgung gesichert

Die zahnärztliche Versorgung für Patienten der Ersatzkassen ist auch im November und Dezember 2010 gesichert. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hin. „Terminverschiebungen beim Zahnarzt darf es deshalb nicht geben“, erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek. Falls dies dennoch vorkommen sollte, sollten sich die Patienten unbedingt an ihre Ersatzkasse wenden.
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mhplus Krankenkasse fordert Vertragsfreiheit in der Hausarztzentrierten Versorgung

Die jüngsten Sparbeschlüsse der Bundesregierung zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) sorgen für Unruhe. Vor allem Hausarztverbände werten die neuen Pläne als Rückschritt. Nachdem zunächst die Begrenzung der Vergütung auf das durchschnittliche Regelleistungsvolumen in der kollektivvertraglichen Versorgung angestrebt wurde, ist nun die Rede davon, dass lediglich der Vergütungs-Zuwachs begrenzt werden soll. Aus Sicht der mhplus Krankenkasse (www.mhplus.de) dreht sich die aktuelle politische Diskussion viel zu einseitig um Fragen der Vergütung. Die Ziele der Hausarztzentrierten Versorgung geraten dabei völlig aus dem Blickfeld: Mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Welches Einkommen wird zum ALG II nicht mit eingerechnet?

Es gibt neben dem anzurechnenden Einkommen auch Einkommensarten, die nicht bei der Berechnung des ALG II ins Gewicht fallen. Dazu gehören zum Beispiel Grundrenten und weitere Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Erziehungsgeld, Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 Euro, Blindengeld und Pflegegeld für Pflegekinder.
Außerdem wird nicht angerechnet, was man in einem so genannten Ein-Euro-Job dazuverdient.

Kunden der TK schätzen die persönliche Beratung

Ob Rollstuhl, Hörgerät oder auch das Blutzuckermessgerät: Jeder kann in die Situation kommen, auf medizinisch notwendige Hilfsmittel angewiesen zu sein. Damit die Versicherten das Hilfsmittel bekommen, das am besten zu ihnen und ihrer Situation passt, setzt die Techniker Krankenkasse (TK) auf eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Partner.
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Wir wollen eine gerechte, sichere, planbare und strukturierte Versorgung!

„Es geht um nichts weniger als um den Erhalt und die Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden rund-um-die-Uhr-Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland!“ Das hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute auf der Vertreterversammlung seiner Organisation in Mainz gesagt.
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Welche Nachweise muss ich erbringen um Kindergeld für ein volljähriges Kind zu erhalten?

Bei volljährigen Kindern sind alle Einkünfte und Bezüge, abzüglich der zu berücksichtigen Freibeträge, wie beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge und der Werbekostenpauschbetrag, nachzuweisen. Hierzu gehören auch Sonderzuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Eine schulische oder berufliche Ausbildung muss durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Auch hierzu muss nachgewiesen werden, wie hoch die Einkünfte oder Bezüge wie Ausbildungshilfen sind. Ein Studium muss jedes Jahr spätestens im Oktober durch die Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Macht das Kind eine betriebliche Ausbildung, ist dies ebenfalls nachzuweisen auch die Höhe der Ausbildungsvergütung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der abzugsfähigen Pauschalen sind nachzuweisen.
Auch das Ende einer Ausbildung ist nachzuweisen, da der Kindergeldanspruch gleichzeitig entfällt.

Ist ein über 25 Jahre altes Kind noch in Ausbildung und hat vorher einen Wehr- oder Zivildienstes geleistet, muss man dies durch eine Dienstzeitbescheinigung dokumentieren.
Volljährige Kinder ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz müssen besondere Angaben und Nachweise leisten.

Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Europäischen Freiwilligendienst oder Auslandsdienst im Rahmen des Zivildienstes müssen dies durch eine Bescheinigung des Trägers nachweisen.
Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist eine amtliche Bescheinigung hierüber vorzulegen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Welche Varianten der Risikolebensversicherung gibt es?

Als Sonderformen gelten die Risikolebensversicherung mit fallender bzw. mit steigender Versicherungssumme (Die Erläuterung dieser Begriffe finden Sie in unserer Übersicht).

Der Versicherungsnehmer kann seine Risikolebensversicherung außerdem mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren. So ist im Fall der Berufsunfähigkeit des Hauptverdieners die Versorgung der Angehörigen und des Versicherten selbst gewährleistet.

Krankenhausfinanzierung 2009: Beitragszahlern drohen weiter Milliarden-Lasten

Der AOK-Bundesverband befürchtet, dass zu der von der Politik jetzt durchgesetzten Honorarerhöhung für niedergelassene Ärzte um mindestens 2,5 Milliarden Euro nun auch noch eine ebenfalls mindestens 2,5 Milliarden Euro teure Zusatzbelastung zugunsten der Krankenhäuser vom Gesetzgeber beschlossen wird.
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