Schlagwort: Kindergeld

20 Steuertipps zum Steuern sparen

Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu lassen. Ihre Rückzahlung könnte dabei umso üppiger ausfallen, wenn Sie die folgenden kleinen Steuertipps beherzigen.


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Geldtipps zum Jahresende: schnell handeln

Während in der Weihnachtszeit der Großteil der Bevölkerung damit beschäftigt ist, sein Geld auszugeben, bieten sich gerade vor Ende des Jahres noch Möglichkeiten, Geld zu sparen. Denn mit dem 31.Dezember laufen viele Fristen, die Verbrauchern finanzielle Vorteile schaffen können, ab.
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Grundeigentümer Versicherung: Ist Ihr Kind richtig abgesichert?

Kinder sind nur im Kindergarten, Tagesstätte oder in der Schule sowie auf dem direkten Schulweg gesetzlich Unfall versichert. Werden auf Hin- und Rückweg aber Umwege genommen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht zum Tragen. Außerdem leistet diese erst ab einer Invalidität von 20 Prozent. Viele Unfälle ereignen sich aber nicht auf dem Schulweg, sondern in der Freizeit. Die Grundeigentümer-Versicherung empfiehlt daher einen privaten Unfallversicherungsschutz für Kinder.
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Techniker Krankenkasse: Laut Eltern-Umfrage isst jedes siebte Kind morgens nichts

Jedes siebte Kind isst morgens nichts, bevor es in die Schule geht. Das zeigt eine Eltern-Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Die Gründe dafür sind vielfältig: Jeder vierte Befragte gab an, dass sein Kind morgens keinen Appetit habe. Und sogar jede dritte Mutter und jeder dritte Vater sagten, dass morgens keine Zeit fürs Frühstück sei. Diese sollte man für eine gesunde Morgenmahlzeit jedoch immer freischaufeln, rät TK-Ernährungswissenschaftlerin Alexandra Krotz: „Kinder sind nur dann richtig fit für die Schule, wenn sie morgens in Ruhe frühstücken“.
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So retten Auszubildende ihr Kindergeld

So retten Auszubildende ihr KindergeldAnspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn sie kein Einkommen über dem Grenzbetrag beziehen. Wir verraten Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall Ihr Kindergeld retten können.

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BFH-Urteil: Verlängerung des Zeitraumes für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Mai 2010 III R 4/10 verlängert sich die Altersgrenze, bis zu der für Kinder in Ausbildung Kindergeld gewährt wird, auch dann um die gesamte Dauer der Zivildienstzeit, wenn der Dienst nicht an einem Monatsersten begonnen hat und deshalb im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen worden ist.
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Kann das Arbeitslosengeld auch gekürzt werden?

Nein. In der Regel kann diese Leistung nicht gekürzt werden. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird immer der jeweils errechnete Betrag ausgezahlt, es sei denn es wurden vorher falsche Angaben gemacht. Allerdings kann vom erhöhten zum allgemeinen Leistungssatz herabgesenkt werden, wenn Ihr Kind zum Beispiel die entsprechende Alters- oder Einkommensgrenze überschreitet und auch kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.
Anstatt zu einer Kürzung wegen fehlender Voraussetzungen kommt es zu einem kompletten Stopp der Zahlung, wenn beispielsweise die Bezugszeit abgelaufen ist oder wenn die Eigenbemühungen verweigert werden.

Münchener Verein: Kindergeld-Erhöhung für die Sicherheit von Kindern nutzen

Seit Jahresanfang zahlt der Staat 20 Euro pro Monat mehr Kindergeld. Für die Sicherheit unserer Kinder können diese 20 Euro sehr sinnvoll eingesetzt werden – mit einer Kinder-Unfallversicherung. Denn jährlich verunglücken knapp 2 Millionen Kinder und die Folgekosten können hoch sein.
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EUROPA Versicherungen: Erhöhtes Kindergeld für Unfallschutz nutzen

Seit Anfang des Jahres zahlt „Vater Staat“ mehr Kindergeld: pro Monat zusätzlich 20 Euro für jedes Kind. Dieses Plus in der Familienkasse ist alles andere als Kinderkram – weil es für den Nachwuchs äußerst wichtig werden kann. Vorausgesetzt, man nutzt die zusätzliche Zahlung wirklich zum unmittelbaren Wohl und Nutzen des Kindes.
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