Schlagwort: Betriebliche Altersvorsorge

Versicherer und Makler haften gemeinsam für unzureichende Altersvorsorgeberatung

Das OLG Karlsruhe urteilte am 02.08.2011 (- 12 U 173/10 -, BeckRS 2011, 20171), dass ein Versicherer für die fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsmakler einzustehen hat, wenn dieser nicht vom Versicherungsnehmer als Sachverwalter beauftragt worden ist, sondern im Rahmen von dessen Vertriebsorganisation mit Aufgaben betraut worden ist, die dem Versicherer als Anbieter eines Versicherungsproduktes typischerweise obliegen. Manifestiert wird diese Rechtsprechung durch ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.05.2011 (- 5 U 502/10-76 -, BeckRS 2011, 18059).
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Betriebliche Altersvorsorge: Wenig Information vom Arbeitgeber

45 Prozent der erwerbstätigen Bundesbürger beklagen, von ihrem Arbeitgeber keine Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu bekommen. Vor allem Berufstätige mit einem Nettoverdienst zwischen 1.000 und 2.000 Euro im Monat gehen häufig leer aus: 54 Prozent berichten, von den eigenen Personalverantwortlichen über keinerlei betriebliche Altersvorsorgemodelle informiert worden zu sein.


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So retten Auszubildende ihr Kindergeld

So retten Auszubildende ihr KindergeldAnspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn sie kein Einkommen über dem Grenzbetrag beziehen. Wir verraten Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall Ihr Kindergeld retten können.

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Betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge (BAV). Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Teile seines Gehalts in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzuzahlen. Auf welche Weise die BAV durchgeführt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Ihm stehen fünf verschiedene Modelle zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Der Staat fördert die BAV durch Riester-Zulagen oder Steuerbefreiung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.

Bei Verträgen ab 2005 haben die Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel zwei Möglichkeiten: Sie können ihren Vertrag aus eigener Tasche weiterführen und dafür gegebenenfalls Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Oder sie nutzen das neue Recht auf Portabilität und nehmen ihre Ansprüche zum neuen Arbeitgeber mit. Dabei wird die bisherige Anwartschaft in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen. Die Rente wird somit später aus einer Hand gezahlt.
Diese Regelung gilt für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Rentenansprüche aus Pensionszusagen und Unterstützungskassen können nur mitgenommen werden, wenn alter und neuer Arbeitgeber zustimmen.

Direktzusage

Als Pensionszusage oder Direktzusage bezeichnet man die unmittelbare Versorgungszusage eines Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Betriebsrente, da keine dritte Partei an der betrieblichen Altersversorgung beteiligt ist. Mit der Pensionszusage bzw. Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Altersrente zu zahlen.

Pensionszusage

Als Pensionszusage oder Direktzusage bezeichnet man die unmittelbare Versorgungszusage eines Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Betriebsrente, da keine dritte Partei an der betrieblichen Altersversorgung beteiligt ist. Mit der Pensionszusage bzw. Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Altersrente zu zahlen.