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Schlagwort: Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur Chefsache
Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deswegen wird die private Vorsorge immer wichtiger. Seit 2002 gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzahlen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.
Betriebsrenten unverzichtbarer Teil der Altersabsicherung
Deutschlands Bevölkerung altert – und die nachfolgenden Generationen werden das staatliche Rentensystem und dessen Leistungen in der bisherigen Form wohl nicht aufrechterhalten können.
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Condor: Betriebliche Altersvorsorge sichert steuerliche Vorteile bei Einmalumwandlungen
Einmalzahlungen vom Arbeitgeber werden häufig im ersten Quartal des Jahres entrichtet. Leistungsvergütungen bei Angestellten oder Tantiemen bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Führungskräften sind oftmals ein nicht unwesentlicher Teil des Jahresgehalts.
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Swiss Life: Betriebsrenten für Einsteiger und Fortgeschrittene
Vorsorgen für das Alter ist und bleibt ein Muss. Wer seinen Lebensstandard im Rentenalter halten möchte, sollte deshalb ruhig einmal über eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV) nachdenken.
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Kann ich auch bei einer betrieblichen Altersvorsorge riestern?
Ja. Auch für die betriebliche Altersvorsorge gibt es Riester Zulagen. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzahlen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.
Bei der Nettoentgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Nettolohns. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden also vorher vom Gehalt abgezogen. Dafür erhält der Sparer staatliche Zulagen oder er kann seine Aufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Obwohl die Altersvorsorge-Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen, fallen auch bei der Rentenzahlung Steuern an. Der Gesetzgeber argumentiert, dass die Förderung aus Steuermitteln stammt, was einer Steuerfreistellung gleichkommt.
Die Förderung erfolgt wie bei der privaten Riester-Rente. 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr. Der förderfähige Höchstbetrag liegt momentan bei 2.100 Euro. Bei höheren Einkommen wird die Zulagenförderung durch einen Sonderausgabenabzug ersetzt.
Wer sich für die Nettoentgeltumwandlung entscheidet, muss dies ausdrücklich verlangen. Ansonsten greift bei der betrieblichen Altersvorsorge automatisch die Bruttoentgeltumwandlung. Hierbei werden die Altersvorsorge-Beiträge aus dem Bruttoeinkommen überwiesen. Staatliche Zulagen gibt es nicht, dafür spart man in der Ansparphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Angestellte können ab 2008 jährlich bis zu vier Prozent ihres Bruttogehaltes in die Altersvorsorge einzahlen, maximal 2.520 Euro pro Jahr.
Für Neuverträge ab 2005 kommt noch ein Zusatzbetrag von 1.800 Euro hinzu. So kommt man auf einen jährlichen Maximalbetrag von 4.320 Euro, der steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden kann.
Für Sparleistungen über 2.520 Euro fallen allerdings Sozialabgaben an. Für Beträge, die darunter bleiben, müssen Arbeitnehmer auch über 2008 hinaus keine Sozialabgaben zahlen. So profitiert auch der Arbeitgeber von der Befreiung, schließlich entfällt auch sein Sozialabgaben-Anteil.
Der Fiskus schlägt im Rentenalter zu, wenn die Auszahlungen versteuert werden müssen. Dabei werden auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet.
Während die Nettoumwandlung der altbekannten Riester-Rente entspricht, ist die Bruttoumwandlung auch als Eichel-Förderung bekannt.
Betriebliche Altersvorsorge für Minijobber
Auch Minijobber (400 €-Kräfte) haben jetzt mit der Volksfürsorge die Möglichkeit, eine eigene betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Von nahezu 7 Millionen Menschen in Deutschland ist bei jedem zweiten Minijobber dieses Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt.
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Eigenheim nach wie vor beliebteste Form der privaten Altersvorsorge
Mit Einführung der neuen Eigenheimrente („Wohn-Riester“) will die Bundesregierung auch die bisherigen Regelungen zur Wohnungsbauprämie reformieren.
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Studie: Anlegerinnen fürchten erschwerte Altersvorsorge durch Abgeltungsteuer
Deutsche Anlegerinnen blicken der Abgeltungsteuer skeptisch entgegen. Jede Zweite fürchtet negative Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Studie der Commerzbank, für die TNS Infratest Finanzforschung weibliche Depotinhaber befragt hat.
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Commerzbank und AMB Generali Gruppe: Erfolgreiche Zusammenarbeit wird intensiviert
Erfolgreiche Zusammenarbeit von Commerzbank und AMB Generali Gruppe wird intensiviert. Die seit 1999 bestehende Zusammenarbeit im Versicherungsgeschäft zwischen der Commerzbank und der AMB Generali Gruppe, einer der größten Erstversicherungsgruppen in Deutschland, wird weiter gestärkt und ausgebaut.
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