Schlagwort: Direktversicherung

ERGO Direkt ist Partner von Amazon.de

Ab sofort können Kunden von Amazon.de ihre technischen Geräte mit einer Garantieverlängerung und einem Geräteschutz durch ERGO Direkt Versicherungen absichern. Amazon.de nutzt dazu die Kompetenz des Fürther Direktversicherers: schnelle und einfache Abwicklung beim Abschluss und im Schadenfall stehen im Vordergrund. ERGO Direkt hat bereits seit Jahren ein umfassendes Knowhow im Direktvertrieb aber auch im Bereich der Geräteversicherungen aufgebaut.
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Der Nutzen der Betriebsrente wird unterschätzt

Das Thema ist allgegenwärtig: Kaum ein Arbeitnehmer zweifelt heute noch daran, dass er für seinen Ruhestand auch selbst vorsorgen muss. Umso erstaunlicher, dass eines der interessantesten Altersversorgungsmodelle – die betriebliche Altersversorgung – noch immer relativ wenig bekannt und verbreitet ist.
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Halloween-Streiche können rechtliche Konsequenzen haben

An Halloween ziehen Hexen, Gespenster und Monster durch die Straßen. Ursprünglich ein irischer Export in die USA, ist dieser Brauch auch in Deutschland immer präsenter. Am Abend des 31. Oktober heißt es auch bei uns immer häufiger „Süßes oder Saures“.
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Asstel führt Online-Gesundheitsprüfung bei Risiko-Lebensversicherung ein

Als einer der ersten Anbieter führt Asstel, Direktversicherer der Gothaer, zum 1. Oktober 2010 bei der Risiko-Lebensversicherung eine Online-Gesundheitsprüfung ein. Großer Vorteil: Bei bestandener Gesundheitsprüfung versichert Asstel den Antragsteller bereits unmittelbar nach Beendigung des Fragebogens und bestätigt umgehend den beantragten Versicherungsschutz per E-Mail.
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So retten Auszubildende ihr Kindergeld

So retten Auszubildende ihr KindergeldAnspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn sie kein Einkommen über dem Grenzbetrag beziehen. Wir verraten Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall Ihr Kindergeld retten können.

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Betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge (BAV). Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Teile seines Gehalts in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzuzahlen. Auf welche Weise die BAV durchgeführt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Ihm stehen fünf verschiedene Modelle zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Der Staat fördert die BAV durch Riester-Zulagen oder Steuerbefreiung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.

Bei Verträgen ab 2005 haben die Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel zwei Möglichkeiten: Sie können ihren Vertrag aus eigener Tasche weiterführen und dafür gegebenenfalls Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Oder sie nutzen das neue Recht auf Portabilität und nehmen ihre Ansprüche zum neuen Arbeitgeber mit. Dabei wird die bisherige Anwartschaft in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen. Die Rente wird somit später aus einer Hand gezahlt.
Diese Regelung gilt für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Rentenansprüche aus Pensionszusagen und Unterstützungskassen können nur mitgenommen werden, wenn alter und neuer Arbeitgeber zustimmen.