In vielen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür. Für wintersportbegeisterte Eltern ist es dann selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer haftet, wenn diese beim Skifahren einen Unfall verursachen? Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen – also etwa die Eltern oder ein Skilehrer – für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den Geschädigten teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter sieben Jahren bekommt er den Schaden normalerweise nicht ersetzt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
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Schlagwort: Aufsichtspflicht
Halloween-Streiche können rechtliche Konsequenzen haben
An Halloween ziehen Hexen, Gespenster und Monster durch die Straßen. Ursprünglich ein irischer Export in die USA, ist dieser Brauch auch in Deutschland immer präsenter. Am Abend des 31. Oktober heißt es auch bei uns immer häufiger „Süßes oder Saures“.
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Die Haftungsfrage bei Halloweenstreichen
„SüÃes, sonst gibts Saures!“ Das ist am letzten Abend im Oktober wieder der Schlachtruf der Kinder auf der Jagd nach zuckerhaltigen Ergötzlichkeiten. Wer den meistens gruselig maskierten Dreikäsehochs die verlangten SüÃigkeiten verweigert, muss dabei mit Streichen rechnen.Â
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Wer bei mangelnder Aufsichtspflicht in Schulen tatsächlich haftet
Um den oft quirligen Nachwuchs kümmern sich in Deutschland in der Regel gleich mehrere Aufsichtspflichtige: Neben den Eltern tragen besonders Kindergärtner, Erzieher und Lehrer einen Großteil der täglichen Verantwortung.
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