Das Tauwetter bringt sie an den Tag â StraÃenschäden und Schlaglöcher. Gerade letztere waren noch nie so häufig und so tief auf Deutschlands StraÃen. So manchen Autofahrer hat es schon erwischt; die Schäden am Fahrzeug reichen vom Plattfuà bis zum Achsenbruch. ARAG Experten klären, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss.
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Schlagwort: Haftung
Reitunfall: Verein muss Schadenersatz tragen
Ein Verein, der ohne Gewinnabsicht Reittherapie für Behinderte anbietet, haftet für Verletzungen der Schüler im Rahmen der Reitstunden. Dies hat der D.A.S. zufolge der BGH entschieden.
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Wer haftet für Helfer beim Umzug?
Jeder ist wahrscheinlich schon mal im Laufe seines Lebens mit Hilfe von Freunden umgezogen. Das ist preiswert, es kostet meist nicht mehr als eine Brotzeit bzw. ein Umzugs-Bier. Aber es birgt auch gewisse Gefahren.
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Die Haftungsfrage bei Halloweenstreichen
„SüÃes, sonst gibts Saures!“ Das ist am letzten Abend im Oktober wieder der Schlachtruf der Kinder auf der Jagd nach zuckerhaltigen Ergötzlichkeiten. Wer den meistens gruselig maskierten Dreikäsehochs die verlangten SüÃigkeiten verweigert, muss dabei mit Streichen rechnen.Â
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ARAG: Ferienfreizeiten und Gastschulaufenthalt
Urlaub mit den Eltern wird vielen Kindern und Jugendlichen irgendwann zu langweilig. Da sie aber noch nicht alt genug sind, allein zu verreisen, bieten sich Ferienfreizeiten an. Soll der Auslandsaufenthalt der Weiterbildung des Kindes dienen, kommt ein Gastschulaufenthalt infrage. Was es zu beachten gibt, sagen ARAG Experten.
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Großveranstaltungen: Veranstalter haften für Schäden
Open-Air-Konzerte, Kultur- und Promotionevents – Großveranstaltungen ziehen nicht nur Menschenmengen, sondern auch Gefahren an. Wer haftet, wenn Besucher zu Schaden kommen, weil Ausgänge versperrt oder zu klein dimensioniert sind? Wer zahlt, wenn ein Konzertbesucher durch falsch verlegtes Kabel stürzt oder durch einen herabfallenden Scheinwerfer verletzt wird? Veranstalter sind in der Pflicht Gefahrenquellen zu sichern. Wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. Zurich rät deshalb jedem Veranstalter zum Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
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Tipps zum Haustausch im Urlaub
Jedes Jahr dieselbe Frage: Urlaub im Club oder im Ferienhaus, Fünf-Sterne-Hotel oder Campingplatz. Eine andere Möglichkeit seinen Urlaub zu gestalten bieten so genannte Haustauschagenturen. Dabei registriert man sich als Kunde und Tauschwilliger auf einer Internetplattform und kann mit anderen Reisewilligen auf der ganzen Welt den Tausch der eigenen vier Wände für den nächsten Urlaub vereinbaren. Für den Tausch selbst fallen keine Kosten an. Lediglich die Tauschagentur verlangt einen Jahresbeitrag für ihre Dienste. Die Möglichkeiten klingen verlockend: Ein Urlaub in weiter Ferne und keine Kosten für die Unterkunft. ARAG Experten sagen welche Besonderheiten bei dieser Art Urlaub zu beachten sind:
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Fußballfieber auf Balkonien: Fanartikel gut sichern
Fahnen am Geländer, schwarz-rot-gelbe Dekoration in den Blumenkästen, Grills in Fußball-Optik: Deutschland rüstet sich für die Weltmeisterschaft – auch auf Balkonen. Dabei ist es wichtig, alles gut zu sichern. Denn gerade im Sommer ist die Gefahr von Gewittern und starken Windböen hoch. „Stürzen Gegenstände herab, weil sie nicht richtig befestigt sind, haften die Fußballfans für Verletzungen und entstehende Schäden“, erklärt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
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Zeit für Betriebsausflüge beginnt: Wer haftet bei Unfällen?
Beschäftigte, die während eines Betriebsausfluges oder bei einem Firmenfest verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Ob ein Unfall beim Restaurantbesuch, bei Spielen oder bei sportlichen Betätigungen passiert, ist für den Versicherungsschutz egal, solange der Betriebsausflug offiziell vom Unternehmen geplant und begleitet wird, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Betriebsausflug teilnehmen können und klar zu erkennen ist, dass es der Zweck des Ausflugs ist, die Verbundenheit mit dem Betrieb zu fördern.
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Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
Gemeinhin gilt der Grundsatz, dass Eltern für den Schaden haften, den ihre Sprösslinge angerichtet haben. Aber auch diese Haftung hat ihre Grenzen, stellen ARAG Experten klar.
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