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Zeit für Betriebsausflüge beginnt: Wer haftet bei Unfällen?

Beschäftigte, die während eines Betriebsausfluges oder bei einem Firmenfest verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Ob ein Unfall beim Restaurantbesuch, bei Spielen oder bei sportlichen Betätigungen passiert, ist für den Versicherungsschutz egal, solange der Betriebsausflug offiziell vom Unternehmen geplant und begleitet wird, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Betriebsausflug teilnehmen können und klar zu erkennen ist, dass es der Zweck des Ausflugs ist, die Verbundenheit mit dem Betrieb zu fördern.

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