Schlagwort: Haftung

Wie sicher sind Online-Banken?

Manche Verbraucher stehen Internet-Banken misstrauisch gegenüber und bleiben lieber bei der altbekannten Hausbank. Dabei liegt ihr Geld bei Online-Banken ebenso sicher – oft zu günstigeren Konditionen.
Denn Online-Banken sind keine obskuren virtuellen Gebilde, sondern ganz normale Bankhäuser. Hinter ihnen stehen oft renommierte Geldinstitute. Für Online-Banken gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Banken. Falls also ein Geldhaus aus irgendeinem Grund Pleite geht, sind die Kundeneinlagen zumindest bei deutschen Bankhäusern völlig sicher.
Banken innerhalb der Europäischen Union (EU) bieten derzeit aufgrund einer EU-Regelung eine Sicherung von 90 Prozent der Einlage bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro pro Kunde.
Ab 30. Juni 2009 wird die Mindesthaftungsgrenze in der EU auf 50.000 Euro angehoben, ab 31. Dezember 2010 sogar auf 100.000 Euro.
Wer Angst um seine Anlagen hat, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehen, sollte also vor allem wissen, in welchem Land die Bank ihren Sitz hat, denn darüber hinaus gelten die dortigen Regeln.

Reisegepäckversicherung – Notwendiger Schutz auf Reisen?

Der Koffer ist im Bermudadreieck gelandet, die Kamera wurde von Straßenräubern entrissen, die Skier haben den Transport auf dem Dachgepäckträger nicht überstanden. Gut, dass es für solche Fälle die Reisegepäckversicherung gibt. Doch die zahlt nicht immer.
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Unwetter: Wer haftet für herabfallende Äste und kaputte Fernseher?

Ein heißer Sommertag endet oft in einem heftigen Gewitter. Die Zahl der Unwetter hat sich im letzten Jahrzehnt nach Angaben der Münchner Rückversicherung verdoppelt. Die Folgen für Haus und Auto können beträchtlich sein.
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AachenMünchener bietet umfangreichen Schutz für Photovoltaikanlagen

Die AachenMünchener unterstützt mit einer neuen Versicherung für Photovoltaikanlagen den verstärkten Trend zu erneuerbaren Energien. Das neue Produkt wird seit Juli angeboten und bietet eine Allgefahrenabdeckung für Elektronikschäden sowie für Betriebsunterbrechung für Photovoltaikanlagen.
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Wann springt die Haftpflichtversicherung für Schäden ein?

Grundsätzlich gewährt die Privathaftpflichtversicherung Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder den mitversicherten Personen im privaten Bereich verursacht wurden. Dabei bezieht sich die Versicherung nur auf Personen- und Sachschäden. Tritt ein Personen- oder Sachschaden auf, ersetzt die private Haftpflichtversicherung auch die daraus resultierenden Vermögensschäden.
Gibt es jedoch einen reinen Vermögensschaden, ohne dass es vorher zu einem Personen- oder Sachschaden gekommen ist, tritt die Privathaftpflicht im Allgemeinen nicht ein.
Durch besondere Vereinbarung kann der Versicherungsschutz ausgedehnt werden auf die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschädigung, die weder durch Personenschaden noch
durch Sachschaden entstanden ist, sowie wegen Abhandenkommens von Sachen. Die Haftung gilt bis zu den vertraglich genannten Deckungssummen.