Zeit für Betriebsausflüge beginnt: Wer haftet bei Unfällen?

Beschäftigte, die während eines Betriebsausfluges oder bei einem Firmenfest verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Ob ein Unfall beim Restaurantbesuch, bei Spielen oder bei sportlichen Betätigungen passiert, ist für den Versicherungsschutz egal, solange der Betriebsausflug offiziell vom Unternehmen geplant und begleitet wird, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Betriebsausflug teilnehmen können und klar zu erkennen ist, dass es der Zweck des Ausflugs ist, die Verbundenheit mit dem Betrieb zu fördern.

Familienangehörige, Gäste oder ehemalige Mitarbeiter können an dem Betriebsausflug teilnehmen, allerdings besteht für sie kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz der VBG gibt es unter www.vbg.de/versicherungsschutz

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den ca. 750.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Gewerbezweigen, vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

(Pressemitteilung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG
)

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