Schlagwort: Arbeitgeber

Gutscheine und Tankkarten jetzt leichter steuerfrei

Jeder Euro Gehalt ist steuerpflichtig. Das gilt zwar grundsätzlich auch für Sachbezüge vom Arbeitgeber, sie bleiben aber steuerfrei, wenn ihr Gesamtwert in einem Monat nicht mehr als 44,00 Euro beträgt (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist darauf hin, dass der Arbeitgeber diese 44,00 Euro-Freigrenze für Sachbezüge jetzt leichter zum Vorteil der Mitarbeiter nutzen kann.
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ELENA – eine Datenkrake wird beerdigt

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) soll nach dem Willen der Bundesregierung nunmehr endgültig eingestellt werden. Damit wird eine Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) erfüllt. Der Verband hatte schon während des Gesetzgebungsverfahrens erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dieser Art von Vorratsdatenspeicherung erhoben. „Hiermit kam man wahrscheinlich einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zuvor“, kommentiert DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald diese ansonsten aus seiner Sicht vernünftige Entscheidung.
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Wie funktioniert eigentlich die Sozialwahl?

Ein Gesundheitssystem, in dem Versicherte mitentscheiden können, was mit ihren Beiträgen passiert und welche Leistungen ihre Krankenkasse anbietet? Die meisten Menschen werden sagen: „Das gibt´s doch nicht.“ Und doch, das gibt es – und zwar in Deutschland.
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Kein Anschluss unter dieser Nummer? Call Center-Mitarbeiter öfter krank

Servicewüste Deutschland? Wenn man den Serviceversprechen deutscher Unternehmen glaubt, ist diese längst in einer kundenorientierten Wohlfühloase aufgeblüht. Immer mehr Firmen bieten ihren Kunden rund um die Uhr telefonische Unterstützung an.
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Rechtlich sicher im Familienunternehmen arbeiten

Die Ehefrau kümmert sich um die Buchhaltung, der Sohn sorgt dafür, dass die Computer laufen: Viele Betriebe in Deutschland sind mehr oder weniger Familienangelegenheit. Vor allem Unternehmer im Handwerk kommen oftmals nicht ohne die Mitarbeit ihrer Angehörigen aus.
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Krankenkasse: Beitragserhöhung durch Wechsel kompensieren

Zum 1. Januar stieg der gesetzliche Beitragssatz zur Krankenversicherung um 0,6 Prozent. Die Krankenkasse hkk weist darauf hin, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 mit bis zu 133,65 Euro zusätzlich belastet werden.
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Streichen des Weihnachtsgelds oft unzulässig

Die jahrelange vorbehaltlose Zahlung von Weihnachtsgeld kann vom Arbeitnehmer als eine Selbstverpflichtung des Arbeitgebers verstanden werden.

Laut D.A.S. hat das BAG eine häufig verwendete Klausel jetzt gekippt, mit der ein Arbeitgeber versucht hatte, das Entstehen künftiger Ansprüche zu verhindern (Az. 10 AZR 671/09).

Hintergrundinformation
Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig über Jahre hinweg Gratifikationen oder gewährt er den Arbeitnehmern Vergünstigungen, können die Arbeitnehmer auch ohne vertragliche Absprache einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben. Es entsteht eine so genannte betriebliche Übung, die dem Arbeitnehmer ein Gewohnheitsrecht einräumt. Viele Arbeitgeber wollen sich jedoch per Arbeitsvertrag für den Fall absichern, dass es ihnen wirtschaftlich schlechter gehen könnte.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte fünf Jahre lang Weihnachtsgeld erhalten. Bei der Zahlung hatte sich der Arbeitgeber nicht vorbehalten, diese in einem späteren Jahr einzustellen.

Im Jahr 2008 jedoch verweigerte er die Zahlung unter Hinweis auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Diese besagte, dass gesetzlich oder tarifvertraglich nicht vorgeschriebene Leistungen wie Gratifikationen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber freiwillig und ohne Rechtsverpflichtung gewährt würden. Sie seien jederzeit ohne Wahrung einer Frist widerrufbar.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass der Arbeitgeber zwar grundsätzlich einen künftigen Anspruch auf Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag ausschließen könne. Derartige Klauseln müssten jedoch verständlich formuliert sein. Dies sei hier nicht der Fall. Man könne die Klausel auch so verstehen, dass der Arbeitgeber sich freiwillig zur Zahlung verpflichten wolle. Ein vorbehaltener Widerruf setze andererseits voraus, dass erst einmal ein Anspruch entstanden sei. Wegen der unklaren Formulierung erklärten die Richter die Klausel für unwirksam. Der Arbeitnehmer hatte daher Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010, Az. 10 AZR 671/09

Pressemitteilung der D.A.S.