Schlagwort: Belastungen

Kein Anschluss unter dieser Nummer? Call Center-Mitarbeiter öfter krank

Servicewüste Deutschland? Wenn man den Serviceversprechen deutscher Unternehmen glaubt, ist diese längst in einer kundenorientierten Wohlfühloase aufgeblüht. Immer mehr Firmen bieten ihren Kunden rund um die Uhr telefonische Unterstützung an.
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BFH-Urteil: Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind ohne Verpflichtung, das zur Altersvorsorge gebildete Vermögen zu verwerten

Mit Urteil vom 11. Februar 2010 VI R 61/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten muss. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen.
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Außergewöhnliche Belastungen

Wer außergewöhnliche Belastungen hat, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen. So wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen mindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus. Dadurch sollen unzumutbare Härten vermieden werden. Wenn ein Steuerzahler unvermeidbare größere Belastungen als andere Steuerzahler mit vergleichbarem Einkommen, Vermögen oder Familienstand hat, kann er auf Antrag seine Einkommensteuer senken lassen. Es werden jedoch nur die Aufwendungen berücksichtigt, die eine zumutbare Belastung übersteigen, die tatsächlich notwendig sind und einen Höchstbetrag nicht übersteigen. Die zumutbare Belastung ergibt sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl des Steuerpflichtigen.

Außergewöhnliche Belastungen können sein: Scheidungskosten, Bestattungskosten oder Krankheitskosten. In besonderen Fällen sind auch die Ausgaben für Unterhalt oder die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Ersatzkassenverbände VdAK/AEV fürchten Belastungen für Beitragszahler

Anlässlich der heute stattfindenden Krankenhaus-Großdemo erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV: "Seit Jahren drücken sich die Länder vor ihrer Finanzierungsverantwortung in den Krankenhäusern.
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