Unterdem Begriff „Einkommen“ ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen, zu verstehen. (vgl. Einkommensteuergesetz EStG: §2 Abs.4)
Unterdem Begriff „Einkommen“ ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen, zu verstehen. (vgl. Einkommensteuergesetz EStG: §2 Abs.4)