Kategorie: Lexikon

107. Kunsttreff in der Frankfurter Sparkasse

Das Archiv Frankfurter Künstler und die Stiftung der Frankfurter Sparkasse laden alle Kunstinteressierten am Donnerstag, 6. Juni 2013, 18.30 Uhr, zum 107. Kunsttreff in die Frankfurter Sparkasse ein. Der Kunsttreff befasst sich diesmal mit dem Leben und Werk des Frankfurter Malers Karl Friedrich Lippmann (1883 – 1957).

Pressemitteilung Frankfurter Sparkasse (29.05.2013)

Inflation

Inflation beschreibt einen andauernden Anstieg des Preisniveaus durch längerfristige Ausbreitung einer Geldmenge durch Zentralbanken oder Staaten. Das heißt, für eine Geldeinheit erhält man weniger Güter oder im umgekehrten Fall: Man muss für Güter mehr Geld bezahlen. Inflation wird allgemein auch als Geldentwertung verstanden.

Indexklausel

Die Indexklausel ist an die Entwicklung eines bestimmten Index‘ gekoppelt. Sie stellt eine vertragliche Zusicherung dar, um einen nachträglichen Schutz vor den negativen Folgen einer Inflation zu bekommen.

IBAN

IBAN bedeutet ausgeschrieben International Bank Account Number und beschreibt die eine internationale, standardisierte Notation für Bankkontonummern. Die IBAN dient der Standardisierung zur Vereinheitlichung von Zahlungsverkehrssystemen.
Somit wird der Datenaustausch zwischen Banken verschiedener Länder ermöglicht.

Hot Money

Unter Hot Money versteht man Geldkapital, das in Phasen schwankender Kurse und daraus resultierender spekulativer Devisen- oder Geldbewegungen von einem Land in ein anderes Land fließt. Somit sollen Aufwertungsgewinne erzielt werden. Findet dieser Transfer plötzlich und in großem Ausmaße statt, wird von Kapitalflucht gesprochen. Die Kursentwicklung der Wertpapiermärkte des Landes, aus dem das Kapital transferiert wurde, kann zu Schaden kommen.

Honorarvereinbarung

Normalerweise berechnen Ärzte und Zahnärzte ihr Honorar im Rahmen der Gebührenordnung. In einigen Fällen, wenn es sich z. B. um besondere Operationen handelt, wollen die Ärzte ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes Honorar mit dem Patienten selbst satt mit der Krankenversicherung vereinbaren.

Sie legen ihm dann eine so genannte Honorarvereinbarung vor. Damit eine solche Vereinbarung rechtsgültig ist, müssen verschiedene Bedingungen eingehalten werden.
Einige PKV-Gesellschaften haben keine Anbindung an die Gebührenordnung, das bedeutet, auch die Honorarvereinbarungen werden, wenn sie die oben bereits genannten Voraussetzungen erfüllen, in vollem Umfang erstattet.