Schlagwort: EInkommensteuererklärung

Steuer: Sanierung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt

Immer wieder versuchen Immobilieneigentümer, größere bauliche Maßnahmen an ihrem Grundstück steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen, um Steuerzahlern entgegen zu kommen, denen durch Krankheit und andere Unglücksfälle zwangsläufig größere Aufwendungen entstanden sind als vergleichbaren Bürgern.
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BFH-Urteil: Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind ohne Verpflichtung, das zur Altersvorsorge gebildete Vermögen zu verwerten

Mit Urteil vom 11. Februar 2010 VI R 61/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten muss. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen.
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Kostenloses E-Book: Steuererklärung

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Wenn der Fiskus schätzt – Eigentümer kam mit Steuererklärung zu spät

Für gewisse Fälle behält es sich der Staat vor, die Einnahmen und Aufwendungen seiner Bürger zu schätzen und danach die Steuern zu berechnen. Zum Beispiel dann, wenn der Betroffene es versäumt hat, seine Steuererklärung fristgemäß abzugeben. Wem es später doch noch einfällt, dass er im Bereich von Vermietung und Verpachtung weit höhere Verluste hatte, der kommt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS damit möglicherweise zu spät. (Finanzgericht Köln, 7 K 3999/08)
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