Schlagwort: Steuerzahler

Verschwendung 2011: Bund der Steuerzahler stellt das Schwarzbuch vor

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die 39. Ausgabe des Schwarzbuchs „Die öffentliche Verschwendung 2011“ veröffentlicht. Anhand zahlreicher Beispielfällen deckt der Verband den verschwenderischen, sorglosen und unwirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern auf. Untergliedert in Kapitel geht es im Schwarzbuch u.a. um Fehlplanungen, Kostenexplosionen, Leerstand auf Kosten der Steuerzahler oder unsinnige Ausgaben im Bereich Brücken und Verkehr.
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Wie das Vermieten von Ferienwohnungen steuerlich gefördert werden kann

Die Eigentümer von Ferienwohnungen können steuerlich profitieren, wenn sie diese Objekte zumindest einen angemessenen Teil des Jahres an Urlauber vermieten. Allerdings muss der Fiskus nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zwingend die Absicht des Betroffenen erkennen können, langfristig tatsächlich Einkünfte zu erzielen.
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Arbeitszimmer leichter absetzbar! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung von 2007

Arbeitszimmer leichter absetzbar! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung von 2007 Hunderttausende Arbeitnehmer dürfen sich über eine satte Steuerrückzahlung freuen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die strengeren Regeln über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gekippt. Die Neuregelung aus dem Jahr 2007, die insbesondere Lehrer benachteiligte, verstößt gegen das Grundgesetz. Was das für den Steuerzahler bedeutet lesen Sie in unserem Tipp.

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Steuer-Weihnachtsgeschenke der neuen Regierung: Was erwartet den Steuerzahler ab 2010?

Steuer-Weihnachtsgeschenke der neuen Regierung: Was erwartet den Steuerzahler ab 2010? Jeder Mensch freut sich über Geschenke. Eine schöne Verpackung verrät jedoch nichts über den Inhalt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat jetzt für die Steuerzahler in Deutschland ein ganz großes Geschenk zusammengestellt: Den neuen Koalitionsvertrag. forium.de hat die möglichen Neuerungen für die Steuerzahler zusammengefasst.

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Außergewöhnliche Belastungen

Wer außergewöhnliche Belastungen hat, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen. So wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen mindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus. Dadurch sollen unzumutbare Härten vermieden werden. Wenn ein Steuerzahler unvermeidbare größere Belastungen als andere Steuerzahler mit vergleichbarem Einkommen, Vermögen oder Familienstand hat, kann er auf Antrag seine Einkommensteuer senken lassen. Es werden jedoch nur die Aufwendungen berücksichtigt, die eine zumutbare Belastung übersteigen, die tatsächlich notwendig sind und einen Höchstbetrag nicht übersteigen. Die zumutbare Belastung ergibt sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl des Steuerpflichtigen.

Außergewöhnliche Belastungen können sein: Scheidungskosten, Bestattungskosten oder Krankheitskosten. In besonderen Fällen sind auch die Ausgaben für Unterhalt oder die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Ausbildungskosten

Kosten, die der Steuerzahler für seine berufliche Ausbildung zahlt, kann er steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Kosten der Berufsausbildung des Ehepartners.

Hierzu zählen unter anderem Lehrmaterialien oder Studiengebühren. Theoretisch können auch Studenten oder Auszubildende für ihre erste Ausbildung diese Kosten steuerlich geltend machen. Jedoch erzielen diese meist kein entsprechendes Einkommen um die Kosten tatsächlich Steuer mindernd abzusetzen.

BdSt begrüßt Entscheidung des BFH zu Firmenwagenbesteuerung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die am Mittwoch dieser Woche veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Besteuerung von Werkswagen. Nachdem die Politik bereits zu Beginn der Woche einen Vorstoß in diese Richtung gewagt hatte, bestätigt nun auch das Gericht, dass Mitarbeiter von Automobilherstellern nur die Vorteile versteuern müssen, die ihnen auch tatsächlich entstehen.
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