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ING-DiBa bietet Studenten kostenfreies Girokonto mit Dispokredit und 100 Euro-Gutschrift

Die ING-DiBa bietet ein spezielles kostenfreies „Girokonto Student“ an. Voraussetzung für die Eröffnung ist lediglich das Einreichen einer Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zusammen mit dem Antrag. Auf Wunsch erhalten Studenten einen Dispokredit bis zur Höhe von 500 Euro eingeräumt, ohne dass zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Bei Eröffnung des ersten Girokontos bis zum 15. Oktober 2011 gibt es zudem eine einmalige Gutschrift im Wert von 100 Euro, wenn auf dem Girokonto nach der Kontoeröffnung regelmäßige Eingänge von monatlich mindestens 300 Euro erfolgen. Das können zum Beispiel BAföG, Gehalt, Taschengeld oder Stipendienzahlungen sein.
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Studienkredite: Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein Studium wird immer teurer. Nicht nur Miete, Lebensunterhalt oder Bücher müssen finanziert werden, in einigen Bundesländern kommen noch Studiengebühren dazu. Umso wichtiger für den angehenden Akademiker, früh über die Finanzierung nachzudenken. Studierende, die weder Unterhalt noch BAföG erhalten oder keine Zeit für einen Job haben, können ihr Studium über einen Studienkredit finanzieren. Lesen Sie hier, welche Arten von Studienkrediten es gibt.


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Stipendium: Nicht nur für begabte Überflieger

Ein Abschluss an der Uni ist ein gutes Fundament für eine sichere berufliche Zukunft. Doch woher kommt das Geld um ein Studium zu finanzieren? Unterstützung von den Eltern, Jobben in der Kneipe? BAföG oder Studienkredit? Ein Stipendium ist eine weitere Möglichkeit sich finanzielle Mittel für den akademischen Bildungsweg zu sichern. Mehr dazu lesen Sie in unserem Text.

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BAföG

Die Abkürzung BAföG steht nicht nur für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern auch allgemein für die staatliche Unterstützung, die Schüler und Studenten erhalten können. Für Studierende und Auszubildende an Akademien und Fachschulen gilt die Regel: Eine Hälfte erhalten sie als zinsloses Darlehen, die andere Hälfte bekommen sie geschenkt. Durch BAföG geförderte Schülerinnen und Schüler müssen kein Geld zurückzahlen. Sie erhalten die staatliche Förderung als hundertprozentigen Zuschuss.

Ausbildungskosten

Kosten, die der Steuerzahler für seine berufliche Ausbildung zahlt, kann er steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Kosten der Berufsausbildung des Ehepartners.

Hierzu zählen unter anderem Lehrmaterialien oder Studiengebühren. Theoretisch können auch Studenten oder Auszubildende für ihre erste Ausbildung diese Kosten steuerlich geltend machen. Jedoch erzielen diese meist kein entsprechendes Einkommen um die Kosten tatsächlich Steuer mindernd abzusetzen.

Kann ich auch als Schüler oder Student eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Ja. In diesem Fall sind die Beiträge besonders günstig, denn je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto geringer fallen die Beiträge aus.
Solange man aber (noch) keine konkrete Arbeitsstelle hat, ist nur die generelle Erwerbsunfähigkeit versichert, also der Fall, dass gar kein Beruf ausgeübt werden kann. Erst wenn man tatsächlich einem Beruf nachgeht, gilt die reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung.