Schlagwort: Arbeitszimmer

Häusliches Arbeitszimmer für Richter und Hochschullehrer nicht absetzbar

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.
Weiterlesen »

Wichtige Steuer-Änderungen zum neuen Jahr 2011 im Überblick

Neues Jahr, neue steuerliche Regelungen. Auch der vergangene Jahreswechsel hat wieder einige Änderungen für die Steuerpflichtigen gebracht. Am stärksten sichtbar (bzw. unsichtbar) wird dies durch das Ende der Papier-Lohnsteuerkarte. Die weiteren Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Weiterlesen »

Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat in seinem Urteil vom 09.09.2010 (10 K 944/06externer Link, öffnet neues Browserfenster) entschieden, dass die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer nicht greift, wenn das Arbeitszimmer baulich vom Wohnbereich getrennt ist und nur über einen Bereich erreicht werden kann, der auch von fremden Personen genutzt wird.
Weiterlesen »

Arbeitszimmer leichter absetzbar! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung von 2007

Arbeitszimmer leichter absetzbar! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung von 2007 Hunderttausende Arbeitnehmer dürfen sich über eine satte Steuerrückzahlung freuen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die strengeren Regeln über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gekippt. Die Neuregelung aus dem Jahr 2007, die insbesondere Lehrer benachteiligte, verstößt gegen das Grundgesetz. Was das für den Steuerzahler bedeutet lesen Sie in unserem Tipp.

Weiterlesen »

Lohnsteuer: Arbeitszimmer wieder absetzbar

Seit 2007 konnten Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellte. Die Regelung betraf vor allem Lehrer, die zwar zu Hause arbeiten müssen, aber deren Arbeitsmittelpunkt nach wie vor die Schule darstellte. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt. ARAG Experten erläutern die Einzelheiten:
Weiterlesen »

Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. „Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.
Weiterlesen »

Arbeitszimmer von der Steuer absetzen! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung

Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Eine unbeschränkte Abzugsmöglichkeit war darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 297) die Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung bejaht.
Weiterlesen »

Arbeitszimmer

Seit 2007 erkennt das Finanzamt einen beruflich genutzten Raum nur noch unter sehr strengen Bedingungen als häusliches Arbeitszimmer an: Der private Raum muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein.
Wenn der Schwerpunkt der beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann das Arbeitszimmer zu 100 Prozent abzugsfähig sein. Somit sind die Miet-, Reinigungs- und anderen anfallenden Kosten als Betriebs- oder Werbungskosten ab 2007 voll absetzbar. Die Begrenzung von 1.250 Euro wurde vom Gesetzgeber fallengelassen.