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Geldtipps zum Jahresende: schnell handeln

Während in der Weihnachtszeit der Großteil der Bevölkerung damit beschäftigt ist, sein Geld auszugeben, bieten sich gerade vor Ende des Jahres noch Möglichkeiten, Geld zu sparen. Denn mit dem 31.Dezember laufen viele Fristen, die Verbrauchern finanzielle Vorteile schaffen können, ab.
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Ausbildungskosten

Kosten, die der Steuerzahler für seine berufliche Ausbildung zahlt, kann er steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Kosten der Berufsausbildung des Ehepartners.

Hierzu zählen unter anderem Lehrmaterialien oder Studiengebühren. Theoretisch können auch Studenten oder Auszubildende für ihre erste Ausbildung diese Kosten steuerlich geltend machen. Jedoch erzielen diese meist kein entsprechendes Einkommen um die Kosten tatsächlich Steuer mindernd abzusetzen.

Ehegattenarbeitsvertrag

Der Ehepartner eines selbständigen Unternehmers kann einen sogenannten Ehegattenarbeitsvertrag abschließen. Ein Ehegattenarbeitsvertrag lohnt sich sowohl für das Unternehmen, den Inhaber und den Ehegatten.

Für das Unternehmen steigen durch einen Ehegattenarbeitsvertrag die Betriebsausgaben. Gleichzeitig verringert sich dadurch die Einkommen- und Gewerbesteuer. Durch einen Ehegattenarbeitsvertrag kann der Unternehmensinhaber in die PKV wechseln. Zudem wird der Ehegatte durch einen solchen Arbeitsvertrag sozialversicherungspflichtig.

Muss die Versicherungssumme versteuert werden?

Ja. Gemäß dem Erbschaftssteuergesetz muss die Versicherungssumme versteuert werden. Ehepartner können seit der Erbschaftsteuerreform von 2008 bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Geschwister, uneheliche Partner, Geschäftspartner oder Freunde dagegen haben sehr geringe Steuerfreibeträge.

Um die Erbschaftssteuer zu umgehen, sollte bei unehelichen Paaren der Bezugsberechtigte gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer sein. Somit entfällt die Erbschaftssteuer.