Während in der Weihnachtszeit der GroÃteil der Bevölkerung damit beschäftigt ist, sein Geld auszugeben, bieten sich gerade vor Ende des Jahres noch Möglichkeiten, Geld zu sparen. Denn mit dem 31.Dezember laufen viele Fristen, die Verbrauchern finanzielle Vorteile schaffen können, ab.
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Schlagwort: Ehepartner
Rechtliche Situation bei internationalen Eheschließungen
Markus aus Deutschland studierte ein Jahr in Italien und lernte dort kurz vor seiner Rückkehr Luisa kennen und lieben. Nach mehreren wechselseitigen Besuchen wollen beide nun den Bund für’s Leben eingehen. Die Ehe soll in Rom geschlossen werden, dann will Luisa mit Markus in Deutschland leben.
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Ausbildungskosten
Kosten, die der Steuerzahler für seine berufliche Ausbildung zahlt, kann er steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Kosten der Berufsausbildung des Ehepartners.
Hierzu zählen unter anderem Lehrmaterialien oder Studiengebühren. Theoretisch können auch Studenten oder Auszubildende für ihre erste Ausbildung diese Kosten steuerlich geltend machen. Jedoch erzielen diese meist kein entsprechendes Einkommen um die Kosten tatsächlich Steuer mindernd abzusetzen.
Ehegattenarbeitsvertrag
Der Ehepartner eines selbständigen Unternehmers kann einen sogenannten Ehegattenarbeitsvertrag abschließen. Ein Ehegattenarbeitsvertrag lohnt sich sowohl für das Unternehmen, den Inhaber und den Ehegatten.
Für das Unternehmen steigen durch einen Ehegattenarbeitsvertrag die Betriebsausgaben. Gleichzeitig verringert sich dadurch die Einkommen- und Gewerbesteuer. Durch einen Ehegattenarbeitsvertrag kann der Unternehmensinhaber in die PKV wechseln. Zudem wird der Ehegatte durch einen solchen Arbeitsvertrag sozialversicherungspflichtig.
Keine Rentenansprüche durch kirchliche Trauung
Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen für die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebend.
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Muss die Versicherungssumme versteuert werden?
Ja. Gemäß dem Erbschaftssteuergesetz muss die Versicherungssumme versteuert werden. Ehepartner können seit der Erbschaftsteuerreform von 2008 bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Geschwister, uneheliche Partner, Geschäftspartner oder Freunde dagegen haben sehr geringe Steuerfreibeträge.
Um die Erbschaftssteuer zu umgehen, sollte bei unehelichen Paaren der Bezugsberechtigte gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer sein. Somit entfällt die Erbschaftssteuer.