Schlagwort: Arbeitsvertrag

Rechtlich sicher im Familienunternehmen arbeiten

Die Ehefrau kümmert sich um die Buchhaltung, der Sohn sorgt dafür, dass die Computer laufen: Viele Betriebe in Deutschland sind mehr oder weniger Familienangelegenheit. Vor allem Unternehmer im Handwerk kommen oftmals nicht ohne die Mitarbeit ihrer Angehörigen aus.
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Streichen des Weihnachtsgelds oft unzulässig

Die jahrelange vorbehaltlose Zahlung von Weihnachtsgeld kann vom Arbeitnehmer als eine Selbstverpflichtung des Arbeitgebers verstanden werden.

Laut D.A.S. hat das BAG eine häufig verwendete Klausel jetzt gekippt, mit der ein Arbeitgeber versucht hatte, das Entstehen künftiger Ansprüche zu verhindern (Az. 10 AZR 671/09).

Hintergrundinformation
Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig über Jahre hinweg Gratifikationen oder gewährt er den Arbeitnehmern Vergünstigungen, können die Arbeitnehmer auch ohne vertragliche Absprache einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben. Es entsteht eine so genannte betriebliche Übung, die dem Arbeitnehmer ein Gewohnheitsrecht einräumt. Viele Arbeitgeber wollen sich jedoch per Arbeitsvertrag für den Fall absichern, dass es ihnen wirtschaftlich schlechter gehen könnte.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte fünf Jahre lang Weihnachtsgeld erhalten. Bei der Zahlung hatte sich der Arbeitgeber nicht vorbehalten, diese in einem späteren Jahr einzustellen.

Im Jahr 2008 jedoch verweigerte er die Zahlung unter Hinweis auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Diese besagte, dass gesetzlich oder tarifvertraglich nicht vorgeschriebene Leistungen wie Gratifikationen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber freiwillig und ohne Rechtsverpflichtung gewährt würden. Sie seien jederzeit ohne Wahrung einer Frist widerrufbar.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass der Arbeitgeber zwar grundsätzlich einen künftigen Anspruch auf Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag ausschließen könne. Derartige Klauseln müssten jedoch verständlich formuliert sein. Dies sei hier nicht der Fall. Man könne die Klausel auch so verstehen, dass der Arbeitgeber sich freiwillig zur Zahlung verpflichten wolle. Ein vorbehaltener Widerruf setze andererseits voraus, dass erst einmal ein Anspruch entstanden sei. Wegen der unklaren Formulierung erklärten die Richter die Klausel für unwirksam. Der Arbeitnehmer hatte daher Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010, Az. 10 AZR 671/09

Pressemitteilung der D.A.S.

Urteile zum Thema Weihnachtsgeld

Eine Frau hatte sich vor Gericht dagegen gewandt, dass sie im Gegensatz zu vergangenen Jahren kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts bekommen sollte. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, die Klägerin sei sechs Monate krank gewesen.
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Private Versicherungen für Mitarbeiter können Bindung an das Unternehmen erhöhen

Viele Arbeitnehmer haben vor, sich in nächster Zeit nach einem neuen Arbeitgeber umzuschauen, weil sie z.B. mit ihrem Gehalt oder den möglichen Aufstiegschancen in ihrer Firma unzufrieden sind. Gerade mittelständische Unternehmen müssen sich daher geschickt positionieren, um für Mitarbeiter attraktiv zu sein und zu bleiben.
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Wie muss ich für das Arbeitsamt erreichbar sein?

Im Prinzip müssen Sie täglich erreichbar sein für die Arbeitsagentur. Zumindest müssen Sie an jedem Werktag und auch am Wochenende Ihren Briefkasten leeren. Sind Sie vorübergehend an einem oder mehreren Tagen nicht an Ihrer angegebenen Adresse erreichbar, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen, ansonsten drohen leistungsrechtliche Nachteile.
Auch längere Ortsabwesenheit ist möglich. So kann man während eines Urlaubs bis zu drei Wochen im Jahr weiter sein Arbeitslosengeld erhalten. Die Arbeitsagentur muss der Abwesenheit allerdings vorher zustimmen, das geht längstens für sechs Wochen am Stück.
Weiterhin ist man verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen auch wenn die neue Stelle nicht der Ausbildung oder der bisherigen Beschäftigung entspricht. Auch einen weiteren Anfahrtsweg und sogar einen Umzug muss man für einen Arbeitsvertrag in Kauf nehmen.
Idealerweise erhält man von seinem Vermittler der Arbeitsagentur Stellenangebote. Hier sollte man möglichst schnell Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber aufnehmen und ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Ob man den Vermittlungsvorschlag jedoch annimmt, liege letztendlich im Ermessen des Arbeitslosen, so die Arbeitsagentur in einer Broschüre -jedoch mit Konsequenzen: Denn wer eine angebotene Stelle ablehnt, nicht antritt oder eine Einstellung durch sein Verhalten verhindert, muss mit einer Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes rechnen. Das gilt auch, wenn man eine Weiterbildung, eine Trainingsmaßnahme oder eine Maßnahme zur Feststellung der Eignung nicht antritt oder unterbricht.

Welche Fristen gelten beim Antrag auf Arbeitslosengeld?

Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos zu melden. Wer erst später von seiner Arbeitslosigkeit erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen.

Muss ich Kurzarbeit akzeptieren, wenn mein Chef das verlangt?

Nein. Die bevorstehende Kurzarbeit muss mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden. Die Maßnahme bedarf der Zustimmung.
Ausnahmen sind jedoch: Der Arbeitnehmer muss Kurzarbeit auch gegen seinen Willen leisten, wenn dies in seinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag so vereinbart wurde. Auch wenn der Betriebsrat die Kurzarbeit gemeinsam mit der Firmenleitung abspricht, ist die Regelung verpflichtend. Trifft all dies nicht zu, kann der Arbeitnehmer die Kurzarbeit auch ablehnen.

Arbeitslosigkeit

Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos melden. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen. Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.
Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften. Dies erfordert, dass man in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig tätig war.

Wer trotz Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann einen Antrag auf Unterstützung nach Hartz IV auf das so genannte Arbeitslosengeld II stellen.