Während in der Weihnachtszeit der GroÃteil der Bevölkerung damit beschäftigt ist, sein Geld auszugeben, bieten sich gerade vor Ende des Jahres noch Möglichkeiten, Geld zu sparen. Denn mit dem 31.Dezember laufen viele Fristen, die Verbrauchern finanzielle Vorteile schaffen können, ab.
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Schlagwort: Kapitalerträge
Kapitalvermögen und Steuererklärung – Wann muss und wann sollte die Anlage KAP abgegeben werden
Ab dem 1. Januar 2009 führen Banken und Finanzinstitute auf Zinserträge und andere Gewinne aus Kapitalanlagen pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer („Abgeltungsteuer“) zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab.
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Bankbescheinigung für die Steuererklärung – Wer eine Jahressteuerbescheinigung für seine Kapitalerträge beantragen sollte
Durch die „Abgeltungsteuer“ ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten und die Bürger können auf die Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen – bei ihrer Steuererklärung ab 2009 verzichten. Banken verschicken daher Bescheinigungen über die Zinserträge aus dem vergangenen Jahr oft nur auf Verlangen ihrer Kunden.
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Abgeltungssteuer: Kirchensteuer anmelden?
Ab dem 1. Januar 2009 müssen Sparer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zahlen. Der einheitliche Steuersatz beträgt dann 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die endgültige Belastung kann somit 28 bis 29 % erreichen.
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Ab 2009: Rund 28 Prozent der Kapitalerträge gehen künftig an den Fiskus
Die Abgeltungsteuer ist in aller Munde. Meist ist davon die Rede, dass ab dem 1. Januar 2009 pauschal 25 Prozent Steuern auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zu zahlen sind.
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Abgeltungssteuer für Kapitalerträge
Für Kapitalerträge aus Vermögen, das ab 2009 angelegt wird, wird Abgeltungssteuer fällig. Anleger sollten daher in diesem Jahr ihr Vermögen optimieren und ein besonderes Augenmerk auf das Fondsdepot legen. Das rät Peter Klingseisen, Gruppenleiter bei Union Investment.
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Abgeltungsteuer: Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig
Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 stehen jedem Bürger Kapitalerträge bis zu 801 € im Jahr steuerfrei zu (sogenannter Sparer-Pauschbetrag). Die bei Kreditinstituten gestellten Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig.
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Steuern sparen: Zinserträge in das nächste Jahr verschieben
Wer seinen Sparerfreibetrag von 801 Euro (Verheiratete: 1.602 Euro) für 2008 bereits ausgeschöpft hat, kann trotzdem Steuern sparen. Anleger sollten prüfen, ob sie Zinseinkünfte in das nächste Jahr verschieben können, so die comdirect bank.
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Umfrage: Wenig Wissen über Abgeltungssteuer
Fast zwei Drittel der Deutschen haben noch nie etwas von der 2009 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer gehört. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstitutes GfK unter 2000 Bürgern im Auftrag der WGZ Bank hervor, die im Januar 2008 veröffentlicht wurde.
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Sparerpauschbetrag sichert steuerfreie Zinsen
Mit Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 wird der aktuelle Sparer-Freibetrag in Höhe von 750 EUR mit der Werbungskostenpauschale von 51 EUR zum neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zusammengefasst. Jeder Bürger kann bis zu diesem Betrag jährlich Zinsen, Dividenden und künftig auch Kursgewinne steuerfrei einnehmen.
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