Abgeltungssteuer: Kirchensteuer anmelden?

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Sparer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zahlen. Der einheitliche Steuersatz beträgt dann 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die endgültige Belastung kann somit 28 bis 29 % erreichen.

Die Kreditinstitute werden die anfallende Steuer gleich bei Gutschrift der Erträge abziehen, einschließlich Solidaritätszuschlag, aber ohne Kirchensteuer.

Kirchensteuerpflichtige haben dabei ein Wahlrecht: Sie können die Kirchensteuer entweder im Rahmen der Einkommensteuererklärung zahlen, indem sie den Gesamtbetrag der bereits einbehaltenen Abgeltungsteuer in der Steuererklärung angeben.

Diesen Betrag werden ihnen die Kreditinstitute für diesen Zweck auf Wunsch bescheinigen. Alternativ kann die Kirchensteuer auch direkt als Zuschlag auf die Abgeltungsteuer abgezogen werden, wenn dies vom Anleger gewünscht wird.

Dies muss der Anleger aber unter Angabe seiner Konfession und des jeweiligen Kirchensteuersatzes vorher bei seiner Bank ausdrücklich beantragen – und zwar noch in diesem Jahr, damit die Bank den gewünschten Abzug auf alle Kapitalerträge des Jahres 2009 von Anfang an korrekt vornehmen kann.

Für im Ausland erzielte Kapitalerträge wird die Kirchensteuer grundsätzlich nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung erhoben.

Pressemitteilung des Bankenverbands

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