Schlagwort: Sparer-Pauschbetrag

Steuerfreie Zinsen mit Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag sichert jedem Bürger steuerfreie Zinsen: Bis zu 801 Euro kann jeder Sparer an Zinsen und anderen Kapitalerträgen jährlich steuerfrei einnehmen. Bei Ehepaaren sind somit 1.602 Euro steuerfrei. Erst für darüber hinausgehende Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer an.
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Steuern sparen – Freibeträge der Kinder nutzen

Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Für Familien mit Kindern empfiehlt es sich deshalb zu prüfen, ob Kapitalerträge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Denn: Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden.
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Abgeltungsteuer: Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig

Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 stehen jedem Bürger Kapitalerträge bis zu 801 € im Jahr steuerfrei zu (sogenannter Sparer-Pauschbetrag). Die bei Kreditinstituten gestellten Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig.
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