Der Sparer-Pauschbetrag sichert jedem Bürger steuerfreie Zinsen: Bis zu 801 Euro kann jeder Sparer an Zinsen und anderen Kapitalerträgen jährlich steuerfrei einnehmen. Bei Ehepaaren sind somit 1.602 Euro steuerfrei. Erst für darüber hinausgehende Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer an.
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Schlagwort: Sparer-Pauschbetrag
Steuern sparen – Freibeträge der Kinder nutzen
Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Für Familien mit Kindern empfiehlt es sich deshalb zu prüfen, ob Kapitalerträge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Denn: Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden.
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comdirect: 26.700 Euro zu 3,0 Prozent steuerfrei anlegen
Das Jahr 2009 bringt für die Bundesbürger zahlreiche Neuerungen, etwa durch die Einführung der Abgeltungsteuer. Was bleibt, ist der jährliche Freibetrag in Höhe von 801 Euro pro Person (Ehepaare: 1.602 Euro), der jedoch künftig Sparer-Pauschbetrag heißt.
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Abgeltungsteuer: Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig
Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 stehen jedem Bürger Kapitalerträge bis zu 801 € im Jahr steuerfrei zu (sogenannter Sparer-Pauschbetrag). Die bei Kreditinstituten gestellten Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig.
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