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Arbeitszimmer leichter absetzbar! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung von 2007

Arbeitszimmer leichter absetzbar! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung von 2007 Hunderttausende Arbeitnehmer dürfen sich über eine satte Steuerrückzahlung freuen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die strengeren Regeln über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gekippt. Die Neuregelung aus dem Jahr 2007, die insbesondere Lehrer benachteiligte, verstößt gegen das Grundgesetz. Was das für den Steuerzahler bedeutet lesen Sie in unserem Tipp.

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Lohnsteuer: Arbeitszimmer wieder absetzbar

Seit 2007 konnten Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellte. Die Regelung betraf vor allem Lehrer, die zwar zu Hause arbeiten müssen, aber deren Arbeitsmittelpunkt nach wie vor die Schule darstellte. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt. ARAG Experten erläutern die Einzelheiten:
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