Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) soll nach dem Willen der Bundesregierung nunmehr endgültig eingestellt werden. Damit wird eine Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) erfüllt. Der Verband hatte schon während des Gesetzgebungsverfahrens erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dieser Art von Vorratsdatenspeicherung erhoben. „Hiermit kam man wahrscheinlich einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zuvor“, kommentiert DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald diese ansonsten aus seiner Sicht vernünftige Entscheidung.
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Schlagwort: ELENA
Deutscher Steuerberaterverband begrüßt Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers zur Aussetzung des ELENA-Verfahrens
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ausdrücklich den Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Zu Recht habe der Minister darauf hingewiesen, dass die mit ELENA beabsichtigte Entlastung für mittelständische Unternehmen derzeit zweifelhaft sei. Außerdem verursache das Meldesystem – so der Minister- zu hohe Belastungen der öffentlichen Haushalte.
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Elektronischer Entgeltnachweis: ELENA-Stopp dringend notwendig
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Pläne des Bundeswirtschaftsministers, Rainer Brüderle, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) auszusetzen. Damit wird eine Forderung des Verbandes aufgegriffen. Bereits vor seinem Start äußerte der BdSt Bedenken gegen das Verfahren. So sind durch zusätzliche Meldepflichten Bürokratielasten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen entstanden, die dem Regierungsziel der Bürokratieentlastung zuwiderlaufen.
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Steuerberaterverband kritisiert Datenspeicherung beim elektronischen Entgeltnachweis ELENA
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel an das im Jahr 2010 eingeführte Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA).
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Bund der Steuerzahler fordert Aussetzung des ELENA-Verfahrens
Der BdSt fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zunächst auszusetzen. Der BdSt erkennt zwar das mit dem ELENA-Verfahren verfolgte Ziel der Bürokratieentlastung an.
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Der elektronische Entgeltnachweis ELENA startet Januar 2010
Mit dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises will die Bundesregierung mit Inkrafttreten zum 01.01.2010 jährliche Bürokratiekosten in Höhe von rund 85 Millionen Euro senken sowie die Bewilligung von Sozialleistungen vereinfachen.
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