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Steuerberaterverband kritisiert Datenspeicherung beim elektronischen Entgeltnachweis ELENA

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel an das im Jahr 2010 eingeführte Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA).
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