Deutscher Steuerberaterverband begrüßt Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers zur Aussetzung des ELENA-Verfahrens

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ausdrücklich den Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Zu Recht habe der Minister darauf hingewiesen, dass die mit ELENA beabsichtigte Entlastung für mittelständische Unternehmen derzeit zweifelhaft sei. Außerdem verursache das Meldesystem – so der Minister- zu hohe Belastungen der öffentlichen Haushalte.

Die DStV-Mitgliederversammlung hat erst jüngst in einer Resolution nachdrücklich die Abschaffung oder massive Einschränkung des elektronischen Entgeltnachweises gefordert. ELENA erreiche bei den verpflichteten Unternehmen das Gegenteil der versprochenen Vereinfachung und Entbürokratisierung. Zudem verstoßen die monatlich – anlassunabhängig – vom Arbeitgeber zu übermittelnden Meldungen gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der DStV hatte sich – als eine von wenigen Stimmen – bereits im Gesetzgebungsverfahren eindeutig gegen ELENA ausgesprochen und sieht sich in seiner Auffassung bestätigt. Das alleinige Motiv, Arbeitgeber im Bedarfsfalle von der Ausstellung einer Papierbescheinigung zu befreien, kann nach unveränderter Ansicht des DStV nicht die Pflicht der Arbeitgeber zum Aufbau eines Datenspeichers mit jährlich 60 Millionen Datensätzen rechtfertigen.

Ausreichend sei es, wenn Arbeitgeber auf Nachfrage ausgewählte Daten elektronisch an die Träger der Sozialversicherung übermitteln. Hierdurch könnte weitaus einfacher und zudem auf verfassungsrechtlich sicherem Boden der gesetzliche Vereinfachungszweck erreicht werden.

Pressemitteilung des DStV

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