Schlagwort: Mitglieder

Wie funktioniert eigentlich die Sozialwahl?

Ein Gesundheitssystem, in dem Versicherte mitentscheiden können, was mit ihren Beiträgen passiert und welche Leistungen ihre Krankenkasse anbietet? Die meisten Menschen werden sagen: „Das gibt´s doch nicht.“ Und doch, das gibt es – und zwar in Deutschland.
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Formular schützt vor Verwechslung eingelagerter Reifen

Wer seine Reifen einem Autohaus zur Einlagerung überlässt, handelt sich dabei häufig Ärger ein. Immer wieder berichten Mitglieder des ADAC, dass Reifen nach der Einlagerung vom Autohaus nicht mehr aufgefunden werden können oder bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen.

Die Juristen des Clubs haben deshalb ein Formular entwickelt, das ab sofort im Internet unter www.adac.de/reifeneinlagerung abrufbar ist.

In dieses Formular werden Einzelheiten der eingelagerten Reifen wie zum Beispiel Hersteller, Modellbezeichnung, Größe etc. eingetragen. So können Verwechslungen ausgeschlossen und „verlorene“ Reifen leichter wieder aufgefunden werden. Ferner wird in dem Formular dokumentiert, ob die Reifen und Felgen Beschädigungen oder Besonderheiten aufweisen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten bei Rückgabe der Reifen vermeiden. Das Protokoll sollte möglichst vollständig ausgefüllt, von beiden Seiten unterschrieben und sorgfältig vom Kunden aufbewahrt werden. Aber auch wenn sich der Reifenwechselbetrieb weigern sollte, das Protokoll zu unterschreiben, sind die Informationen des Formulars für den Eigentümer der Reifen wertvoll. Die wenigsten Autofahrer können nach einem halben Jahr noch genau sagen, welche Reifen sie zum Einlagern weggegeben haben.

Pressemitteilung des ADAC

Wie ehrenamtlich Engagierte versichert sind

Viele bürgerschaftlich Engagierte wissen nicht, ob und wie sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind. Dabei ist der Versicherungsschutz im Ehrenamt besonders vielfältig: Ein Kirchenchormitglied ist anders unfallversichert als der ehrenamtliche Schiedsrichter oder der Schriftführer eines Fastnachtsvereins, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG anlässlich der Woche des bürgerschaftlichen Engagements hin.


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IKK classic: Kein Zusatzbeitrag für 2011 geplant

Die IKK classic hat im ersten Halbjahr 2010 ein ausgeglichenes Finanzergebnis erzielt. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wendete Deutschlands größte IKK insgesamt rund 1,75 Milliarden Euro für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten auf. Dies stellt gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine Steigerung von rund 9 Prozent dar.
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2010: Sparda-Banken weiterhin auf Wachstumskurs

Die Gruppe der Sparda-Banken hat auch im ersten Halbjahr 2010 die positive Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt. Unter anderem stieg die Anzahl der Mitglieder in der ersten Jahreshälfte (Stichtag 30.06.2010) um über 44 Tausend netto bzw. 91 Tausend brutto, auf insgesamt 3,17 Mio. Ein Großteil der neuen Mitglieder kommt dabei aufgrund von Weiterempfehlung zu den Sparda-Banken.
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IKK: Innungskrankenkassen verzeichnen höchsten Mitgliederzuwachs aller Kassenarten

Erfolg bei den (IKK). Sie verzeichnen im Vergleich zu den anderen Kassenarten prozentual den höchsten Mitgliederzuwachs durch individuelle Wahlentscheidungen. 142.000 neue Versicherte entschieden sich für eine der sieben IKKn, das ist – ohne Berücksichtigung von Fusionen – ein Plus von 2,72 Prozent. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung seitens des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Welche Leistungen bekommt meine Familie?

So wie der Antragsteller selbst, bekommen auch die Familienmitglieder, bzw. die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach Hartz IV – sofern Bedürftigkeit vorliegt. Der Antrag für eine Bedarfsgemeinschaft gilt für Kinder unter 25 Jahren und für den Partner des Antragstellers oder der Antragstellerin. Alle anderen müssen einen eigenen Antrag stellen.

Es gilt ein fester Regelsatz, zurzeit sind das 359 Euro, plus 5 Euro (Stand: 2011): 100 Prozent davon erhält ein Alleinstehender, 90 Prozent sind es jeweils für den Antragsteller und seinen Partner. Der „Zuschlag“ von 5 Euro steht allerdings nur Volljährigen zu.

Bei einem minderjährigen Partner und Kindern zwischen 14 und 25 Jahren beträgt der Regelsatz 80 Prozent, bei Kindern unter sechs Jahren sind es 60 Prozent. Und seit Juli 2009 erhalten Kinder von sechs bis 13 Jahren einen Regelsatz von 70 Prozent. Alleinerziehende haben – ja nach Zahl und Alter der Kinder – einen Anspruch auf Mehrbedarf. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, haben alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ebenfalls Anspruch auf einen Mehrbedarf, z.B. wegen Behinderung oder wegen Schwangerschaft.