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ADAC Traum-Sparen: Ab sofort mit Einmaleinzahlung zu Vertragsbeginn

Beim ADAC Traum-Sparen können Mitglieder ab April bereits zu Vertragsbeginn eine Einmaleinzahlung bis maximal 10 000 Euro leisten, wenn sie ihr Geld für vier bis sechs Jahre anlegen. Damit bietet der Automobilclub eine außergewöhnliche Möglichkeit, verfügbares Geld zu attraktiven Konditionen und ohne Risiko anzulegen, um so ein finanzielles Polster zu schaffen und sicher auszubauen. Der Banksparplan mit monatlicher Festrate ist sicher wie ein Sparbuch, bietet aber bessere Zinsen. Abhängig von der vereinbarten Laufzeit erhalten Sparer derzeit bis zu drei Prozent Zinsen p.a.

Verluste sind beim ADAC Traum-Sparen generell ausgeschlossen, denn Einzahlungen und gutgeschriebene Zinsen bleiben den Sparern vollständig erhalten. Besonders verbraucherfreundlich ist der monatliche Mindestsparbetrag von 15 Euro. Damit haben zum Beispiel auch Familien mit geringem Einkommen die Chance, mit kleinen Sparbeträgen sich selbst oder den Kindern den Traum von einem eigenen Auto, einer Reise oder der Ausbildung im Ausland zu erfüllen.

Die Laufzeiten sind zwischen vier und 18 Jahren frei wählbar. Durch die verbraucherfreundlichen Bedingungen können Einzahler bei bestimmten, unvorhersehbaren Situationen frühzeitig über das Guthaben verfügen.

Pressemitteilung des ADAC

Bundesrat beschließt Wechselkennzeichen

Die heute vom Bundesrat beschlossene Einführung des Wechselkennzeichens in Deutschland eröffnet nach Einschätzung des ADAC den Autofahrern neue Möglichkeiten für ihre individuelle Mobilität. Nach dieser Regelung können Autofahrer zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugart, zum Beispiel zwei Pkw, wechselweise mit einem Kennzeichen nutzen. „Der ADAC hatte sich von dieser Verordnung zwar mehr erhofft, aber die Vorteile des Wechselkennzeichens sind trotzdem nicht von der Hand zu weisen“, sagte ADAC Präsident Peter Meyer. „Der Gesetzgeber schafft hier einen Anreiz, sich einen sparsamen und emissionsärmeren Kleinwagen als Zweitfahrzeug anzuschaffen.“ Auch wenn steuerliche Vergünstigungen nicht vorgesehen sind, können die Autofahrer laut ADAC mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen.
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Kilometerschummlern droht Verfahren – Angaben in der Steuererklärung werden mit Routenplaner überprüft

Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe enden. Auf jeden Fall aber muss er mit einer rückwirkenden Änderung seiner Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen.
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Weihnachtsbäume sicher transportieren

Wer seinen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause transportiert, sollte laut ADAC einige Tipps beherzigen. Egal ob er auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird, der Baum muss in jedem Fall sicher verstaut sein und darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen â““ auch wenn der Transportweg kurz ist.
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