Wie funktioniert eigentlich die Sozialwahl?

Ein Gesundheitssystem, in dem Versicherte mitentscheiden können, was mit ihren Beiträgen passiert und welche Leistungen ihre Krankenkasse anbietet? Die meisten Menschen werden sagen: „Das gibt´s doch nicht.“ Und doch, das gibt es – und zwar in Deutschland.

Aktuell sind wieder 48 Millionen Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte aufgerufen, bei der Sozialwahl über die Parlamente ihrer Versicherungen mitzubestimmen. Allein bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind rund 5,4 Millionen Menschen stimmberechtigt.
Nach der Bundestags- und der Europawahl ist die Sozialwahl damit die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Sozialwahl – das heißt: gelebte Demokratie
Denn der Gesetzgeber gibt in der Gesundheitspolitik zwar in vielen Bereichen den Rahmen vor, die Betroffenen selbst füllen diesen Rahmen aber über ihre Selbstverwaltungen mit Leben. „Die Sozialwahl bietet den Mitgliedern der Krankenkassen die Chance, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, die ihr Leben und ihre Gesundheit in elementarer Weise betreffen“, sagt Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des TK-Vorstandes.

Zurzeit können die TK-Mitglieder ab 16 Jahren wieder bestimmen, wer ihre Interessen in den kommenden sechs Jahren in ihrem Parlament, dem Verwaltungsrat, vertreten soll. Und das ganz einfach per Post, denn die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Porto fällt für die Wähler nicht an. Wahlurnen sind die über 100.000 Post-Briefkästen in Deutschland. Spätestens am 1. Juni müssen die roten Umschläge mit den Wahlzetteln dann wieder bei der TK sein. Gerald Weiß, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialwahlen, rät jedem Krankenkassenmitglied, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Es geht um strategische Mitbestimmung der Versicherten in ihrer eigenen Krankenkasse. Sie bestimmen, wo es lang geht, und nicht der Staat“, so Weiß.

Zur Wahl steht der Verwaltungsrat: Das höchste Entscheidungsgremium der TK. Er setzt sich aus jeweils 15 ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Satzung zu verabschieden, den Haushalt zu beschließen, alle wichtigen Finanzentscheidungen zu verantworten und den hauptamtlichen Vorstand zu wählen aber auch zu kontrollieren. Außerdem ist er für alle Leistungen verantwortlich, die über den gesetzlichen Katalog hinausgehen – bei der TK zum Beispiel Reiseimpfungen, Wahltarife oder Präventionsangebote wie das Bonusprogramm.

Ähnlich wie der Deutsche Bundestag ist der Verwaltungsrat als Arbeitsparlament aufgestellt. Das heißt: Die konkrete Arbeit findet in Ausschüssen statt, in denen die ehrenamtlichen Mitglieder Erfahrungen aus ihrem täglichen Leben einbringen und lebhaft diskutieren. Sie bereiten die Entscheidungen vor, die der Verwaltungsrat später beschließt. Neben dem Hauptausschuss gibt es im TK-Verwaltungsrat einen Finanzausschuss und einen Sozialpolitischen Ausschuss.
Darüber hinaus gibt es vier Widerspruchsausschüsse. Diese erfüllen eine ganz besondere Aufgabe, so Helmuth Doose, Vorsitzender des TK-Wahlausschusses für die Sozialwahl 2011: „Hier überprüfen die ehrenamtlichen Selbstverwalter auf Wunsch von Versicherten Leistungsentscheidungen der TK. Sie schauen sich die Sachlage noch einmal ganz konkret an und revidieren in begründeten Fällen auch schon mal Entscheidungen der Kasse zugunsten der Versicherten.“

Pressemitteilung der TK Techniker Krankenkasse

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